Die Zobel als Unterkämmerer des Hochstifts Würzburg tragen das Gerichtsrecht über die Juden vom obersten Kämmerer als Mannlehen.
Bischof Johann vpn Grumbach lässt Johann Hessler, Schultheiss von Würzburg, (Hanns Hesler. Etwan Schultais zu Wirtzburg), der im Hof zum Fridrich Roten wohnt, gefangen nehmen und alle Güter wegnehmen. Die Ursachen dafür stehen im Buch über das Leben des Bischofs Johann von Grumbach. Martin Maiersbach (Mertin Maierspach Wirtzburgischer Chamermaister), Kammermeister von Würzburg, hat die Güter angenommen und verrechnet. Dies ist bescheinigt.
Herr Martin Maiersbach (Mertin Maiersbach) ist Dechant zu Neumünster. Er war zuvor auch im Rat von Bischof Rudolf von Scherenberg und Kammermeister. Es lässt sich finden, dass der Bischof ihm seine redliche Rechnung über Einnahmen und Ausgaben quittiert. Wegen eines toten Pferdes und Untreue lässt er ihn verhaften und stellt ihm für den Schaden 1000 Gulden mit Bürgschaft in Rechnung. Es kommt zu einer Fehde (vrphede). Vor seinem Tod setzt er ein Testament auf und macht eine Stiftung an Römhild (Röimhilt).
Der Kammermeister der Böhmischen Krone Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Burian von Gueten der Cron Behaim Camermaister) bezahlt dem Bürgermeister und den Räten zu Nürnberg 3100 Gulden und bringt somit die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) mit dem Wissen und der Bewillingung Königs Vladislav II. von Böhmen und Ungarn (Kunig Lasla) an sich und seine Erben. Im folgenen Jahr gibt der König Burian und seinem Sohn Christoph von Gutenstein (Christoffen) ein Privileg (Freiheit), dass ihnen die beiden Flecken ihr Leben lang nicht abgelöst werden sollen. Nachdem Burian mit der Zeit mehr Söhne zeugt, erneuert der König das Privileg und schließt alle Söhne ein, die Burian zu dieser Zeit hat und alle die er noch bekommt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt seinem Kämmerer Eberhard Butner (Eberhart Butner) aus Gnade lebenslang 10 Gulden auf der Bede zu Iphofen (Iphouen). Diese soll er jedes Jahr an Cathedra Petri erhalten.
Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.