Meinigen (Mainingen) ist eine Burg, Stadt und Amt im Grabfeld. König Heinrich II. wollte in Bamberg (Bamberg) ein Bistum errichten und stiften, zu dessen Bereich der Radenzgau (Radentzgai) und die Stadt Bamberg gehören sollen, die aber dem Bistum Würzburg gehört. Er verhandelt mit Bischof Heinrich I. von Würzburg, einem Grafen von Rothenburg ob der Tauber und sie einigen sich darauf, dass die bischöfliche Gerichtsbarkeit und Herrschaft in den Bereichen zwischen Main und der Rednitz (Rednitz) samt eines Teils vom Volkfeldgau (ländlins Volkfeld) zu seinem neuen Bistum gehören sollen. Dafür bekommt das Stift Würzburg die Stadt Meiningen (Mainingen), die umgrenzend Gebiete (Mainingerrodmarke) und Walldorf (Waltorf) mit allen zugehörigen Dörfern, Dienstleuten, Kirchen, Zehnten, Wäldern, Wildbannen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wiesen, Weiden, Feldern, bebaut und unbebaut, besuchten und unbesuchten Wegen, Stegen, Ausgängen und Eingängen und alle weiteren Nutzungen.
Fürth, ein Dorf das bei Nürnberg liegt (Furt ain dorf nit weit von Nurenberg gelegen), gehört dem Domkapitel von Bamberg. Dort befindet sich ein Markt, eine Münzstätte und eine Zollstation. Den Markt verlegt Kaiser Heinrich III. nach Nürnberg, sein Sohn Heinrich IV. wieder zurück nach Fürth (was möglicherweise die dortige Lokalrivalität anschürt).
Markgraf Hermann von Kastl-Habsberg und seine Frau Alberada von Schweinfurt (Adelbrait sunst albrat geboren von Bantz) stiften die Propstei Heidenfeld (Haidenueld) und schenken diese dem Bischof Adalbero von Lambach-Wels. Dafür erhalten sie im Gegenzug für ihre neue Stfitung des Klosters Banz den Zehnten am Banzberg (Bantzberg), der davor dem Stift Würzburg gehört hat.
Nach der Kaiserkrönung Friedrichs I. Barbarossa ( Kaiser Fridrich der erst, Barbarossa genant) in Rom beklagen sich bei seiner Rückkehr viele Bürger und Gewerbstätige Würzburgs über den ungewöhnlich hohen Mainzoll zwischen Bamberg und Mainz, den die Kaufleute einbeziehen. Friedrich I. hebt daraufhin alle Zölle bis auf drei auf. Dazu gehören der Zoll zu Neustadt (Newenstat) bei Rotenfels, der Zoll zu Aschaffenburg (Aschaffenburg) und der Zoll zu Frankfurt (Franckfurt).
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.
Bischof Johann von Brunn erreicht bei dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde Haßfurt (Hasfurt), dass diese ihm jedes Jahr 500 Gulden auszahlen. Davon gehen 200 Gulden an Friedrich Hund (Fritz Hund), den Münzmeister zu Bamberg (Bamberg) und die übrigen 300 Gulden an den Bischof selbst. Dafür überreicht er ihnen ein Privileg, dass er sie in der Zukunft nicht mit weiteren Abgaben belasten wird, bis ihnen die 200 Gulden vom Münzmeister wieder abgelöst wurden.
Jeder Ort, der am Main liegt, erhält eine Abschrift der Begutachtung über die Lage des Mains. Weiterhin erhalten sie Anordnungen, wie sie den Main halten sollen, damit dieser wieder offen und frei ist. Schweinfurt will der Aufforderung nicht nachkommen, deshalb beschließen der Bamberger Bischof Anton von Rotenhan (Bischoue Antoni zu Bamberg) und der Bischof von Würzburg, Johann von Grumbach, keinen Frieden mit Schweinfurt und seinen Fürstentümern, Obrigkeiten und Gebieten zu schließen, solange nicht die Bebauung am Main entfernt wird und das Wasser frei fließen kann.
Während der Regierungszeit von Bischof Johann von Grumbach beklagen sich viele Schiffer und andere Gewerbstätige, die auf dem Main auf- und abfahren, dass die Schifffahrt verhindert wird und sie ohne Schaden nicht durchkommen können. Sie bitten um Öffnung des Stromes. Bischof Johann versammelt Schifffahrer und andere verständige Werkmänner bei sich, aus Nürnberg (Nurenberg), Bamberg (Bamberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Kulmbach (Culmbach), Coburg (Coburg), Lichtenfels (Liechtenuels), Eltmann (Eltman), Haßfurt (Hasfurt), Rheinfeld (Rainfeld), Garstadt (Garstat), Volkach (Volkach), Kitzingen (Kitzingen), Ochsenfurt (Ochsenfurt), Heidingsfeld (Haidingsueld) und Hausen (Ohausen). Diese und vier weitere Personen aus Würzburg lässt er die Situation am Main besehen und ihre Meinung festhalten.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) lassen ihre Streitigkeiten von Bischof Georg von Ebnet zu Bamberg (Bischofe Georgen zu Bamberg) verhandeln. Graf Wilhelm bringt vor, dass die Grafschaft der Henneberger vor langer Zeit vom Stift mit dem Amt des Marschalls sowie all seinen Rechten und Zugehörungen belehnt worden sei. Als er die Kanzlei um eine Bestätigung und eine Auflistung der Zugehörigkeiten gebeten habe, bekam er keinen Lehenbrief darüber und ihm wurden die Rechte entzogen. Daher bittet er nochmals um ein Verzeichnis aus den Saalbüchern, was zu seinem Marschallamt gehört und was nicht. Es zeigt sich, dass die Grafschaft der Henneberger das Marschallamt von Würzburg zu Lehen bekommen haben und Würzburg sich bisher gegenüber den Hennebergern immer gnädig gezeigt hat. Es wird bestätigt, dass das Marschallamt an Graf Wilhelm verliehen worden ist, in der Form, wie es bereits seine Vorfahren innehatten. Die Registrierung im Saalbuch und der Lehenbrief sollen ihm nicht verwehrt werden. Zudem gedenkt das Hochstift die Belehnung nicht zu ändern und dafür zu sorgen, dass Graf Wilhelm zu seinem Recht gelangt. Dabei bleibt es und während der gesamten Amtszeit von Bischof Lorenz gibt es darüber keine Konflikte mehr.
Als Bischof Konrad von Thüngen seine Regierung antritt, ist er mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelmen) aufgrund von Streitigkeiten zwischen dem Stift Würzburg und der Grafschaft Henneberg in Bamberg zusammengekommen. In Bamberg wird beschlossen, dass die Belehnung des Grafen mit dem Marschallamt samt seiner Rechte und Zugehörungen rechtens sei. Um weitere Streitigkeiten zu verhindern, soll Graf Wilhelm nun auch ein Lehensbrief ausgestellt werden. Einige der Angelegenheiten können jedoch nicht geklärt werden und werden deshalb vertagt.