Mainberg ist ein Schloss in der Nähe von Schweinfurt über dem Main auf einem Berg gelegen. Es wird vor langer Zeit vermutlich den Markgrafen von Schweinfurt, denen auch die Stadt selbst gehörte, zugestanden. Lorenz Fries weiß nicht genau in welcher Gestalt, doch das Schloss geht von ihnen an die Edelleute der von Ehenheim (Ehenhaim), einem alten, redlichen, reichen und gewaltigen Adelsgeschlecht. Danach geht es an die Familie von Wenkheim (Weinghaim) und von denen an die Grafen von Henneberg (Hennenberg). Der richtige Name des Schlosses lautet Mainberg (Maienberg) und nicht Weinburg (Wainburg), wie es in den kaiserlichen und königlichen Lehenbüchern steht. Die Grafen von Henneberg tragen das Schloss Mainberg, das Zentgericht, den Zoll, den zugehörigen Wald und die Hälfte von Hain (Hain), die Vogtei zu Forst (Forst) und den Wildbann in Schlettach (Schlettach), die zuvor freies Eigentum waren, dem Heiligen Reich zu Lehen auf.
Meinigen (Mainingen) ist eine Burg, Stadt und Amt im Grabfeld. König Heinrich II. wollte in Bamberg (Bamberg) ein Bistum errichten und stiften, zu dessen Bereich der Radenzgau (Radentzgai) und die Stadt Bamberg gehören sollen, die aber dem Bistum Würzburg gehört. Er verhandelt mit Bischof Heinrich I. von Würzburg, einem Grafen von Rothenburg ob der Tauber und sie einigen sich darauf, dass die bischöfliche Gerichtsbarkeit und Herrschaft in den Bereichen zwischen Main und der Rednitz (Rednitz) samt eines Teils vom Volkfeldgau (ländlins Volkfeld) zu seinem neuen Bistum gehören sollen. Dafür bekommt das Stift Würzburg die Stadt Meiningen (Mainingen), die umgrenzend Gebiete (Mainingerrodmarke) und Walldorf (Waltorf) mit allen zugehörigen Dörfern, Dienstleuten, Kirchen, Zehnten, Wäldern, Wildbannen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wiesen, Weiden, Feldern, bebaut und unbebaut, besuchten und unbesuchten Wegen, Stegen, Ausgängen und Eingängen und alle weiteren Nutzungen.
Die Erben der Landgrafen Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg in Thüringen wurden zu Herzogen von Sachsen ernannt. Was diese in Sachen Zehnt, Gefolgschaft, Geleit, Wildbann, Einträgen zu Königsberg und Unstimmigkeiten im Hochstift Würzburg haben, sowie Verträge und Handlungen sind aufgezeichnet
Bischof Johann von Brunn hat die letzten Jahre seines Lebens laut Fries ein seltsames Regiment geführt. Er macht Schulden und gibt dafür Vorräte her, verschreibt und verpfändet Ämter, Schlösser, Städte, Zölle, Geleitrechte, Wildbanne, Zehnten, Zinsen, Gülten, Gerichtsrechte und anderes. Als ihn das Domkapitel davon abhalten will, widerstrebt sich der Bischof und es kommt zu Fehden und Kriegen. Diese gehen zum Nachteil des Stifts aus, dafür jedoch zugunsten der Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach (Onoldsbach). Die Markgrafen vermitteln im Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel und bemühen sich um Einigungen zwischen den beiden Parteien. Als Vermittler in diesem Rechtsstreit bereichern sie sich an ihrer Obrigkeit und nehmen dem Stift seinen Geistlichen-, Land- und Zentgerichten die Zölle, Wildbänne, Geleitrechte und Klöster.
Herzog Otto von Pfalz-Mosbach (Hertzog Ot) stellt als Inhaber Laudas (Lauden) Spruch und Forderung an Mainz (Maintz), die das Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischoffshaim), Rinderfeld (Rinderfelt), Distelhausen (distelhausen), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), das Amt Wildberg (Wildenberg), Eberbach (Eberbach), Mosbach (Mossbach), Bergheim (Berghaim), das Schloss Strahlenberg (Stralenburg), einen nicht lesbaren Ort (Vber B9999), die Bete zu Sondernau (Sondernach bäth), den Wildbann von Trienz, das Amt Krautheim (Crauthaim), das Kloster Lorch, das Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim), Amorbach, die Herrschaft über die Brücke in Karbach (Carbach), Reyersbach (Richartbach) und Heidersbach (hainspach) betreffen. Er fordert, dass die Eigenleute aus Lauda, die in Königshofen wohnen, betefrei sind und er selbst als Zehnt ein Fastnachts- und ein Sommerhuhn bekommt.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Bischof Konrad von Bibra macht einen Vergleich mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über den Wildbann, das Gras, die Vogelweide (vogelwaid) und den Ochsentrieb (Ochsentrib) im Gramschatzer Wald.
Bischof Konrad von Bibra nimmt mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) auf Grund des Wildbanns im Gramschatzer Wald eine Grenzweisung, eine Weisung des Gerichtsbezirks und eine Grenzsteinsetzung vor.
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.
Die Nachtragshand gibt eine Angabe über Aufzeichnungen der Ordnung in Gramschatz (Cramschneit). Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt (Melchiorn) schließt einen Vertrag mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über den Wildbann in Gramschatz.