Bischof Adalbero von Lambach-Wels lässt das Kloster Münsterschwarzach abbrechen und von Grund auf neu bauen, nachdem die Gebäude baufällig werden. Außerdem lässt er etliche fromme Gelehrte und gottesfürchtige Mönche aus dem Kloster Gorze (Gertz) im Bistum Metz (Metzer) in das Kloster kommen, um die Kinder der fränkischen Adligen, die lust zur geistligkait hetten, nach der Regula Benedicti zu unterrichten und zu erziehen. Der Bischof kauft mit seinen eigenen Mitteln den Weinzehnt in der Mark zu Dettelbach (dettelbach) und Schwarzach am Main (Schwartzach) und übereignet diesen dem Kloster für sein Seelenheil und das seiner Vorfahren. Er gibt dem Abt, dem Konvent und derer Nachfolgern eine Ordnung, laut der sie das Heiligtum des Klosters jährlich zu den Pfingsfeiertagen in einer andächtigen Kirchfahrt mit Lobgesang und Beten nach Würzburg (wirtzburg) ins Stift Neumünster (Sant kilians munster zum dom genant) tragen sollen. Die Kichfahrt wird bis 1525 gehalten. Nachdem das Kloster im Bauernkrieg verwüstet wird, findet sie nicht mehr statt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Not heraus, ein Haus und den Klein- und Großzehnt, den sie zu Nordheim am Main (Northeim) bei Escherndorf (Eschersdorf) für Wein, Getreide und andere Dinge besitzen, an Abt Georg Möringer (Georgen) und den Konvent des Klosters St. Ägidien (Sant Egideen) zu Nürnberg (Nuremberg) und deren Nachfolgern für 2200 Gulden zu verkaufen. Ein Wiederkauf ist möglich. Darüber wird ein Revers übergeben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach), etliche Zehnte an den Nürnberger Bürger Hermann Scholl (Herman Schollem) und dessen Erben für 700 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen. Dazu gehören alle Wein- und Getreidezehnte, die die Abtei in und um Schwarzenau (Schwartzenaw) und auf dieser Seite des Mains besitzt, die Wein- und Getreidezehnte in und um Neuses am Berg (Neuses auf dem Berg) zusammen mit dem Teil, der in die Probstei zu Dimbach (dinbach) gehört und den Getreidezehnt und alle Kleinzehnte zu Dettelbach (Dettelbach).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Johann Wolf von Karsbach (Johansen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Schuldengründen den Zehnt, den das Kloster zu Sommerach (Somerach) besitzt, mit allem Zugehörigen an Anna Wolf zu Heslach (anna wulfin zu Heslach) und Andreas Sturzel (Endressen Sturtzeln) für 800 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.
Paul Truchsess von Unsleben (pauls Truchses von Vnsleben) und seine Frau Barbara, geborene Zollner von Rottenstein ( Barbara geborne zolnerin von Rottenstein), verkaufen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift für 390 Gulden folgendes: Fünf Morgen Weingarten unterhalb des Schwanbergs (Schwanberg) mitsamt dem Weinzehnt; ungefähr 25,5 Morgen Weingarten, ebenfalls unterhalb des Schwanbergs, die sie vom Deutschen Orden gekauft haben; eine Wiese bei der Ferst-Mühle neben der Wiese von Wolf Kaufmann (wolf kauf mans ), in der Größe von zwei Morgen, ein weiteres Viertel der Wiese wurde davon Bonifatius Sergnitz (Bonifatio Sergnitz) abgekauft sowie etliche Fasnachts- und Michelshühner von diversen Gütern.
Der Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endres Schwartz), gibt Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, wobei ein Gulden jeweils 22 Zwölfer oder 16 Batzen entsprechen. Dafür erhält er einen jährlichen Zins von 50 Gulden auf das Kammergefälle.
Martin von Schwalbach (Martin von Schwalbach) leiht Bischof Konrad von Thüngen 1.000 Gulden Gold, wofür jährlich 50 Gulden je 22 Zwölfer oder 16 Batzen pro Gulden verzinst werden. Bischof Konrad von Thüngen bezahlt die Zinsen jährlich ein viertel Jahr vor dem 22. Februar. Die Schulden werden bis zum 22.02.1551 beglichen.
Johann Jörg von Thüngen zu Holrich (Hans Jorg von Thungen zu Holrich) verkauft Bischof Konrad von Bibra die Vogtei, Obrigkeit und Gerechtigkeit, sowie alles im Besitz der von Thüngen in den Dörfern Schraudenbach (Schrautenbach) und Stettbach (Stetbach an Sehestat) für 1.100 Gulden. Hinzu kommen 33 Gulden und ein Pfund 5,5 Pfennige der jährlichen Gült, sodass die Kaufsumme 830 Gulden und 35 Gulden beträgt. Des Weiteren wird verkauft: Der Anteil der von Thüngen am großen und kleinen Zehnt auf Wein und Getreide zu Gettenbach (Getbach) und was den Thüngen dort sonst vom Hochstift zu Lehen gegeben worden war, etwa den Zehnt von zehn Morgen Weingarten in Büchold (Buchhilt) und weitere Gülten von Schraudenbach und Stettbach für insgesamt 3.250 Gulden, drei Pfund und 16 Pfennige.