Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Egloffstein das Schloss Rottenbauer, die Behausung und Kammern, mit all deren Nutzen, Freiheiten, Gerechtigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Äckern, Wiesen, Leuten, Gütern, Zinsen, Gült, Handel, Wäldern, Gewässern, Weinen und Weiden für 600 Gulden an Peter Dege (petter dege) und Friedrich Kammerer (fritzen Cameren). Davon sollen sie ihm 550 Gulden bezahlen und die übrigen 50 Gulden verbauen. Der Bischof behält das ewige Recht auf Wiederlösung.
Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Graf Johann III. von Wertheim (Graf hans von wertheim) verkauft an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift alle seine Güter, Äcker, Wiesen, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte, Renten und Gefälle. Diese sind in einem Registern aufgelistet und werden mit allen Würden, Ehren, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Obrigkeiten, Atzungen, Frondiensten und Zu- und Eingehörungen übergeben. Nichts, was dem Graf gehört ist davon ausgenommen, er bekommt dafür 2250 Gulden.
Bei Rotenberg (Rotelberg) liegt ein Rottelbruch. Aufgrund von Teilen an den Steinen und dem Bruch kommt es zu Uneinigkeiten zwischen den Herren von Jpheisdorf und den Herren von Eisenheim (vntereisentzheim). Wegen dieser Uneinigkeiten setzt Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag auf. Dieser besagt, dass die Herren von Eisenheim auf ewige Zeit kein Stein oder Rotel in dem Steinbruch abbauen dürfen. Zudem dürfen sie ihre Felder zwischen der Landstraße, die von Escherndorf (Eschersdorf ) ausgeht, entlang des Steinbruchs und bis zu den Weinbergen der Herren von Püssenheims (prasseltzheim), sowie die Felder zwischen der genannten Straße, dem Steinbruch und dem dort gelegenen Wald für einige Tage nicht bebauen. Der Vertrag wird am 12.03.1472 aufgelöst.
Als Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan) es nicht schafft in den vereinbarten vier Jahren seine Schulden von 700 Gulden an Gold, an den Würzburger Bischof, Rudolf von Scherenberg, zurück zu zahlen, verlängert der Bischof den Zeitraum um fünf Jahre. Im Gegenzug vermacht Veit von Rotenhan dem Hochstift Würzburg seine Mannlehen, sowie den Sandhof bei Ebern (Sanzhoff bei Ebern), zwei Höfe bei Gottlingsgereuch, einen Hof bei Reckendorf (Reckendorff), seine Zinsgüter zu Jossendorf und Eichelberg (aichelberg), all seine Häuser, Höfe, Scheunen, Äcker, Wiesen, jährliche Gült, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Eingehörungen. Bis zum 22.02.1497 hat der Veit von Rotenhan seine Schulden beglichen.
Philipp Zobel (philips zobel von Gibelstat) verkauft seine Hälfte vom Besitz am Gehölz von Rohrsee (Rosensehe) zusammen mit der Vogtei, Äckern, Wiesen, Wald, Schaftrieb, Schäfern, Waffen, Weiden, deren Obrigkeiten und Herrlichkeiten, sowie Lehenschaften, Forstrechten und anderen Rechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra für 400 Gulden. Dazu die Nutzungsrechte, Zünfte, Handel, Gült, Frondiensten, Gefälle und alle Zu- und Eingehörungen. Die andere Hälfte gehört Philipp von Seldeneck (philipsen von Seldeneck).
Bischof Lorenz von Bibra und die Brüder Daniel, Marsilius, Nabucho Domaser Voit von Rieneck ( Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck) schließen einen Kaufvertrag ab. Die Voits von Rieneck verkaufen folgendes an den Bischof: die Steuern einer Kemenate im Vorhof von Schloss Rothenfels, ebenso wie die Steuern von Stall und Keller und alles, was sie von Peter von Sommeringen ( petter von Someringen) bekommen haben.Dazu gehört auch ein Garten vor dem oberen Tor und dem Vorhof bei der äußeren Brücke. Beim Stelzengraben gehört das kleines Haus dazu, auch ein Hof in der (Lautter), zusammen mit den Gerechtigkeiten und Zugehörungen. Des Weiteren der Schaftrieb und ein halber Hof zu Birkenfeld (Burckenfelt) ebenso wie die Hälfte der Kammer, Zinsen und Gült zu Steinbach mitsamt Gerechtigkeit und Zugehörungen, zehn Morgen Acker auf dem Berg zu Rothenfels, eineinhalb Pfund Wachs, sechs Morgen Wiesen in (Mattenstatter), ein Malter Hafer zu Sendelbach vom Siegfriedsberg. Ein Sommerhuhn zu Karbach (Carbach), ein Martinshuhn von einem Acker und etliche Weingarten zu Niederlindach (Niderleinach), ein Gut zu Rothenfels. Bischof Lorenz gibt ihnen dafür 300 Gulden und übergibt ihnen folgende Güter: das Stiftshaus, das die Kelnerei genannt wird, mit einem kleinen Haus und einem Garten in der Stadt Rothenfels. Zwei Gärten vor dem unteren Stadttor. Die Gärten reichen vom oberen Weg bis unten an die Scheunen. Dies bekommen die Brüder für sich und ihre Erben als Mannlehen. Sie bekommen zusätzlich einen Hof an der Lauter und einen halben Hof zu Birkenfeld, ebenso wie andere Sachen, die sie bereits innehaben. Außerdem erhalten sie ein Mann- und Burglehen zu Rothenfels.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hansen Sipten und dessen Ehefrau Katharina (Catharinen) das Haus des ausflüchtigen Hansen Zentgraffen widtauffers bei Saal an der Saale (Sal) . Zu dem Haus gehören 20 Äcker mit je einem Feld und 12 Äcker Wiese. Der Preis dafür sind 250 Gulden. Zudem müssen sie und ihre Nachkommen sich dazu verpflichten, dem Hochstift Würzburg jährlich dreieinhalb Gulden zur Bede als Zins zu zahlen. Dazu kommen zudem ein Viertel Korn, zweieinhalb Metzen, ein Viertel Hafer und 15 Münzen neuer Pfenning als Zinsen auf den Martinstag. Dies sollen sie an das Amt Wildberg (Wildberg) abgeben und zahlen, auch, wenn das Haus verkauft oder zu Lehen empfangen wird und Handlohn davon abfällt. Dies gilt auch für die Bauern und andere Untertanen, die Behausungen bei Saal besitzen.
Bischof Melchior Zobel von Gieblstadt verkauft mit der Bewilligung seines Domkapitels den Berg und den Wald bei Rottenberg (Rottenburg), bei Gräfendorf (Greuendorff) gelegen, samt dem dort fließenden Gewässer, welches schmiter genannt wird, an den Amtmann von Homburg Philipp von Thüngen ( philipsen von Thungen ambtman zu Homburg).Auch das Stift besitzt neben den von Thüngen (von Thungen) Anteile an den Zu- und Eingehörungen. Die vorher im Besitz des Hochstift Würzburgs gewesenen Zu- und Eingehörungen, die Zinsen auf die Wiesen und Äcker, sowie die Wiesen und Gewässer bei Rottenberg werden für 450 Gulden an die von Thüngen verkauft. Im Falle, dass das Hochstif die drei Dörfer Michelau an der Saale (Michelaw), Weyersfeld (Weihersfeldt) und Schonderfeld (schunterueldt), für welche die von Thüngen ein 15-jähriges Nutzungsrecht haben, wiederlösen wollen, liegt das Recht auf Wiederlösung bei dem Stift. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung schadet diese dem Vertrag nicht.