In der im vorherigen beschriebenen Erzählung über das Untermarschallamt und die adeligen Inhaber dessen, wurden ausführlich die zugehörigen Eingehörungen, Nutzungen und Gefälle behandelt, die die Würzburger Bischöfe den Untermarschällen zu Lehen gegeben haben. Dabei handelt es sich um folgendes: Das Dorf Unterlauer (Vnder LaurLeutershausen), sechs Lehen in Elsbach (Elspe), zwölf Morgen Weingarten in Strahlungen (Stralingen), zwölf Morgen Weingarten in Nüdlingen (Nütlingen), der halbe Zehnt von Gössenheim (Gössesshaim), 60 (gülthunere) aus Wülfershausen (Wülferichshausen).
Bischof Manegold von Neuenburg werden auf dem Rabensberg (Rabensburg) bei Veitshöchheim (Hocheim) vier Morgen Weingarten als Lehen übergeben.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenlohe) und seine Ehefrau verkaufen neben anderen Lehen und Gütern ihre Weingült mit Gerechtigkeiten und Nutzungsrechten der Höfe, Häuser, ihren Hofrat und ihren Weinzehnt zu Winterhausen (winterhausen) und daselbst zwei gefreite Höfe mit ihren Leuten, den Nutzungsrechten, dem Gefälle und den Gerechtigkeiten an Bischof Otto von Wolfskeel und das Hochstift Würzburg für 5000 Pfund Heller.
Rabot von Gebsattel (Rabot von Gebsattel) verkauft acht Eimer an Weingärten zu Nordheim am Main(Norhaim am Main) an das Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Lorenz von Ostheim (Lorentzen von Ostheim) und seinen männlichen Erben auf das Burggut bei Bad Neustadt an der Saale (Neustat) und Salz (Saltzburg) gelegen 500 Gulden. Hiervon hat der Bischof jährlich 50 Gulden an Lorenz von Ostheim zu entrichten. Als der Bischof diesen Betrag nicht zahlen kann, beschlagnahmt er für die Gesamtsumme und das versetzte Burggut die Güter des aus Bad Neustadt an der Saale geflohenen Gottfried von Schweinfurt (Gotzen von Schweinfurts) nach geltendem Recht. So bekommt Lorenz von Ostheim das Haus, die Wiesen, die Äcker und den Weingarten mit Haus, welche zusammen 1000 Gulden wert sind, zu Mannlehen. Wenn Lorenz von Ostheim oder seine Nachkommen diese Güter verkaufen müssen, sollen sie andere Güter kaufen und diese zu Mannlehen bekommen.
Der Ritter Johann von Lichtenstein (Hans von Lichtenstain) übereignet sein Haus zu Ostheim vor der Rhön (Ostheim), zwei Höfe, vier Hütten, zwanzig Acker Wiesen, drei Äcker, auf denen Wein angebaut wird, und weitere Acker und Weinberge als Sohn- und Töchterlehen an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift Würzburg. Im Gegenzug erhalten Johann von Lichtenstein und seine Erben das Privileg, unter Anweisung der Förster Brenn- und Bauholz aus dem Bramberger Wald (Bramberger wald) zu beziehen. Solange das Amt Bramberg (ambt Bramberg) im Besitz des Ritters Johann von Bibra (Haintzen von bibra) ist, sollen die Armen des Amts die Möglichkeit bekommen, auf neun Hektar Land bei Ostheim vor der Rhön Hütten zu bauen und sich unter Anweisung der Förster aus dem bischöflichen Wald des Amts mit Holz zu versorgen. Bei Ablösung des Amts sollen sie ihr Holz fortan aus dem bischöflichen Wald zu Ostheim vor der Rhön beziehen.
Das Gotteshaus zu Mittelstreu (Mitelstrai) hat die Weingärten dort zu Lehen und ein Würzburger Bischof erhält jedes vierte Fass als Zehnt. Damit die Weingärten jedoch rentabel bleiben und in Stand gehalten werden können, beschließt Bischof Rudolf von Scherenberg, dass sie nur noch jedes achte Fass als Zehnt abgeben müssen.
Der Schaftrieb verhält sich rechtlich folgendermaßen: Von Rüdern (Roderhaltze) über die Weingärten am Speierberg bis zum Kreuz beim Dorf gehören alle Äcker, bis auf das Kreuz, die auf der rechten Seite liegen denen von Berg (schrimpfen). Vom Kreuz bis zu einer Wiese derer von Berg, die Ronerin (Ronerin) genannt wird, gehört die linke Seite Andreas Weinman (Andressen weinman). Von der Ronerin geht der Baugrund derer von Berg bis nach Öttershausen (Ottershausen) und zur Höhe vor Volkach (volkach). Auf einem Feld derer von Berg steht ein großer Birnbaum der den Krausen (Crausen) gehört. Richtung Steinmühle (Stainhaim) unterhalb des Weingartens derer von Berg, hinter dem Schloss stehen drei große und ein kleiner Birnbaum. Von diesen Bäumen bis zum Speierberg sind fünf Äcker an den Weingärten derer von Berg gelegen. Einer dieser Äcker in der Nähe von Steinmühle gehört Bartholmes Scheiregs (bartholmes scheiregs).
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.
Wilhelm Kurschat (Wilhelm Kurscharr) und andere haben, wie zuvor die Witwe des Nikolaus Schilling (Schiltin), ihre Weingärten an das Domkapitel zu Würzburg zu Zinsen von 15 Pfennigen verliehen. Philipp Heinrich (Philips Haintz) folgt deren Beispiel und bietet Bischof Konrad von Thüngen drei Morgen an Weingärten zu Hainachtleiten (hernach leiten) zum Kauf an. Georg Schappel (Georg Schappelsprugler) verwirkt durch seine Teilnahme am Bauernkrieg seinen erblichen Anspruch auf die Weingärten, den er für seine getreuen Dienste erhalten hat. Er verliert die Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und andere Dinge. Die Rechte, Gerechtigkeiten und Erträge fallen an die neuen Besitzer.