Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
Der Orden der Barfüßer (Barfotten), sprich der Franziskaner, ist durch Prediger bei Fulda (Fuldt), Meiningen (Mainingen), Coburg (Coburgk), Heilbronn (hailpron) und Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk) aktiv. Die Augustiner (Augustiner) sind zu Mürsbach (Murstatt), Schmalkalden (Schmalkalden) undBad Windsheim (Windshaim) aktiv. Die Karmeliten sind zum Kloster Vogelsburg (Vogelsburg) und Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Sal) aktiv. Außerdem werden ihnen die Klöster St. Maximilian (S. Max), Frauenaurach (Frauen aurach), Frauenroth (zun Frauen zu Rottenburgk), St. Agnes (S. Agneten) und Heilbronn (Hailpron) zugeordnet. Die Wilhelmiten (Wilhelmiten) sind zu Wasungen (Wasungen), Rosenthal (Rosenthal), dem Stift Sindelfingen (Sant Sinderlershausen), im Kloster Marienknechte (Marienkrecht und zu Schalkau (Schalklohe) aktiv. Ihnen werden die Klöster Fulda (Fulda), St. Michael (S. Michel), Petersberg (Peterberg), Holzkirchen (Holtzkirchen), St. Bonifatius (Hunfelt), Roßdorf (Rossdorf) und Hersfeld (Hersfeldt) zugeordnet. Es folgt eine Aufzählung der Klausen: Stift Neumünster (Newmunster), Kloster St. Georg (S. Georgen), Kloster St. Burkhard (S. Bartholmes), Kloster St. Ulrich (S. Vlrich), Randersacker (Randersaker), Abersfeld (Apfueldt), Kindsberg (Kimberg), Allersberg (Alwnberg), Hirschfeld (Hochuold), Sulzfeld (Sultzfeld), Markelsheim (Markolshaim), Wachbach (Wachbach), Neunkirchen (Newenkirchen), Dörzbach (dortzbach), Geisfeld (gainsfeld), Urfeld (Vrfeldt), Kirchberg an der Jagst (Kirchbrikach), Schwarzach am Main (Statt Schwartzach), Windheim (Windhaim), Betzmannsdorf (Bethman bey Rottenburgk), Aue (Aw), Sundheim (Sunthaim bey Arnstain) und Mistlau (Mistelaw). Außerdem wird auf das Haus eines Franzosen zu Weidenmühle (Weldwirth ain frantzosen haus bey Wirtzburgk) verwiesen. Es folgt eine Aufzählung der Spitäler: Spital St. Dietrich (S. dietrich new), St. Johannis (S. Johans), Kitzingen (kitzingen), Karlstadt (carlstatt), Iphofen (Jphouen), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk), Bad Windsheim (Windshaim), Hallstadt (Hall), Heilbronn (Hailpron), Mellrichstadt (Monerstatt), Schweinfurt (Schweinfurth), Schleusingen (Schleusingen), Allersheim (Alellerstatt), Coburg (Coburgk), Schmalkalden (Schmalkalden), Bad Königshofen (Konigshouen), Seßlach (Seslach), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Dettelbach (dettelbach) und Geldersheim (Goltershaim).
Nikolaus von Kues, der Bischof zu Brixen (Nicolaus Bischoff zu Trüsfulan), der im Bistum Perugia (PERVS) ausgebildet wurde und ein Kardinal der Heiligen Römischen Kirche ist, erlaubt dem Bischof, Dekan und Kapitel des Hochstifts Würzburg, zwei junge Männer aus der Stadt oder dem Bistum Würzburg in der Theologie auszubilden und den juristischen Kanon studieren zu lassen. Keiner der beiden soll über 25 Goldgulden Privatbesitz besitzen und jeder soll diese 25 Gulden entrichten. Die Personen sollten rechtmäßig, intelligent, ehrlich und gut erzogen sein. Auch sollen sie ihre eigenen Prinzipien haben. Den juristischen Kanon sollen sie sechs Jahre lang studieren. Nach Abschluss des Studiums oder wenn ein junger Mann durch Abwesenheit auffällt soll ein neuer Mann ausgebildet werden, der 25 Gulden zu entrichten hat. Ein Bischof soll den jungen Theologen nach seiner Wahl aufnehmen. Es gibt ein Privileg über die Aufnahmebedingungen und weitere Bestimmungen. Dieses wird in der Sakristei aufbewahrt.
Papst Nikolaus V. übergibt der Propstei im Hochstift Würzburg , dem Bischof, dem Domkapitel des Hochstifts und den Stiften Haug (Haug), Neunmünster (Newminster), Moltzbach, Ornigaw und Mosbach (Masbach) eine Bulle. Die Domherren aus dem Domstift von Würzburg sollen eine Person aus ihrem Domkapitel zu einem Propst in den genannten sechs Stiften wählen und annehmen.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Margaretha Passauer, der Tochter von Kilian Passauer (Margarethen Kilian Passawers dochter), und ihrem Vormund 20 Gulden Zinsen auf jeden St. Thomas Tag für 400 Gulden Gesamtsumme. Die Ablösung hat er dem Hochstift Würzburg auf alle Vierteljahre vorbehalten.
Bischof Konrad von Thüngen muss 60 Gulden Zinsen an die Präsenz im Domstift bis zum 22.02.1534 an die Kammer bezahlen und nimmt 1200 Gulden auf Widerlosung auf die Kammergefälle auf.
Bischof Konrad von Bibra gebietet den Dörfern Prölsdorf (Prelsdorff) und Untersteinbach (Vnderstainbach), seinem Wildmeister zur Beendigung der Jagd behilflich zu sein, wie es im Wildbann des Hochstifts vorgeschrieben ist.
Bischof Johann von Egloffstein hat während seiner Regierungszeit die Pfarrei zu Stöckenburg (Stokelburg) und die Filialkirche zu Ohausen (Onhausen) zusammen mit allen Nutzungsrechten und Gefällen, Zu- und Eingehörungen zur Erhaltung zweier Chorschulen an das Stift Öhringen (Stifft zu Oringaw) zu den vier Quatembern übergeben und inkorporiert. Das Stift Öhringen verschreibt sich, nach der Erkenntnis des Geistlichen Gerichts und mit Einwilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, das Patronat der Pfarrei und der Filialkirche für 35 Gulden jährlich zu tragen. Diese Inkorporation findet sich zu Würzburg unter dem Datum 20.09.1400. Wenn Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt allerdings resigniert, bekommt Wolf von Velberg (Wolffen von Velberg) diese Stiftungen zu Mannlehen zusammen mit der Entrichtung an die zwei Chorschulen zu den vier Quatembern.
Das Stift Öhringen (Stifft Oringaw) trifft eine Abmachung mit Bewilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt als Ordinariat und den Grafen von Hohenlohe (Grauen von Hoenlohe) als Schutzherren und Vögten darüber, dass Hieronymus und Wolf von Vellberg (Heronymussen vnd Wolffen von Velberg) ein Drittel vom Groß- und Kleinzehnt zu Vellberg (Velberg), Bruchel (Bruch), Zimmern (Zimmern), Eschenau (Eschenaw), Talheim (Talhaim), Sulzdorf (Sultzdorff), Hundsbach (Hurlebach), Jagstrot (Jagstrodt), Hohestadt (Höenstatt), Unterscheffach (Scheffach), Stadelhofen (Stadel), Altdorf (Altdorff), Schloss Stollburg (Stoke burg), Steinbach-Hallenberg (Stainheken), Neuberg (Newburg), Kleinaltdorf (Clain Aldorff), Großaltdorf (Grossen Aldorff), Ohausen (ohausen), Tüngental (Thungen thal), Hessental (hesenthal), Neubronn (Neunbron) und Kerleweck (Kendelwek) mit allen Zinsen, Gült, Wiesen und Äckern, dem Handlohn, dem Heuzehnt, den Gütern und Nutzungsrechten für 35 Gulden jährlich und die Zugehörungen zu Velberg für 700 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen bekommen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt, mit der Bewilligung seines Domkapitels, der Präsenz im Domstift jährlich 50 Gulden auf die Kammergefälle für die 1000 Gulden, die Bischof Konrad von Bibra der Präsenz in seinem Testament vermacht hat, auf Wiederkauf.