Bischof Konrad von Thüngen vermacht in seinem Testament 3000 Gulden an das Domkapitel. Sein Nachfolger Bischof von Bibra nimmt dieses Geld auf und zahlt jährlich am 22. Feruar 150 Gulden Zinsen an die Kammergefälle auf Wiederlösung.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt ein Backordnung für Randersacker.
Wilhelm Kurschat (Wilhelm Kurscharr) und andere haben, wie zuvor die Witwe des Nikolaus Schilling (Schiltin), ihre Weingärten an das Domkapitel zu Würzburg zu Zinsen von 15 Pfennigen verliehen. Philipp Heinrich (Philips Haintz) folgt deren Beispiel und bietet Bischof Konrad von Thüngen drei Morgen an Weingärten zu Hainachtleiten (hernach leiten) zum Kauf an. Georg Schappel (Georg Schappelsprugler) verwirkt durch seine Teilnahme am Bauernkrieg seinen erblichen Anspruch auf die Weingärten, den er für seine getreuen Dienste erhalten hat. Er verliert die Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und andere Dinge. Die Rechte, Gerechtigkeiten und Erträge fallen an die neuen Besitzer.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt eine Ordnung für Randersacker.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt abermals ein offenes Edikt. Er gibt den Pfarrern Macht und Gewalt sowie gleichzeitig auch den Befehl, die vier Opfer von jenen einzusammeln, die diese noch nicht erbracht haben.
Bischof Konrad von Thüngen muss 60 Gulden Zinsen an die Präsenz im Domstift bis zum 22.02.1534 an die Kammer bezahlen und nimmt 1200 Gulden auf Widerlosung auf die Kammergefälle auf.
Der Ratsmann Job (Job) versetzt sein Haus in Haßfurt (Hasfurth) für 200 Gulden mit der Kenntnis von Bischof Konrad von Thüngen für drei Jahre. Später verkauft Job sein Haus an Bischof Konrad von Bibra für 700 Gulden.
Nikolaus Pletting (Claus pletting) ermordet einen seiner Gesellen namens Bartholomäus Glock ( Barthel glock) in dem Haus seiner Mutter, Barbara Pletting (barb pletting), in Wipfeld (Wipfelt). Danach zieht er ihn aus, versteckt die Klamotten und den vergräbt Leichnam im Keller. Nikolaus Pletting flüchtet nach seiner Tat. Als aber Bischof Konrad von Thüngen über die anteiligen Güter des Flüchtigen Gericht hält, bekommen Christoph und seine Frau Margaretha Schuch (Christopfeln Schuch vnd Margaretha sein hausfrawe) die Güter wieder. Damit verpflichten sich die beiden, ihrem Bruder und Schwager den zustehenden Teil nicht zukommen zu lassen. Zwei Bürgen beglaubigen dies. Ob Nikolaus Pletting bestraft wurde und an wen sein Teil der Güter gekommen ist, ist nicht bekannt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt, mit der Bewilligung seines Domkapitels, der Präsenz im Domstift jährlich 50 Gulden auf die Kammergefälle für die 1000 Gulden, die Bischof Konrad von Bibra der Präsenz in seinem Testament vermacht hat, auf Wiederkauf.