Es wird angegeben, wo Informationen zum Leibgeding Kaft von Seinsheims (Craften von Saunsheim) zu finden sind.
Otto von Vestenberg (Ot von vestenberg) verkauft Burggraf und Amtmann zu Prichsenstadt (prisenstat), Johann von Nürnberg (Hansen), Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg), Wilhelm von Abenberg (wilhelmen von abenberg dem eltern) und deren Erben ein Viertel des Schlosses Schwarzenberg (Schwartzenberg) und des Gerichts mit allen zugehörigen Ehren, Herrschaften, Rechten und Nutzungsrechten für 800 Gulden. Über den Verkauf gibt Otto von Vestenberg später ein Bekenntnis. Dazu gehören auch Leute, Behausung, Mauern, Gräben, Häuser, Hofrat, Hube, Seldengüter, Güter, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer, Felder, Wege, Stege, rein stuck, Steine, Obstgärten, Weiher, Gewässer, Wünne, Zinsen, Gülte, Dienst, Reute, Gefälle, alles Lebende und Tote über und unter der Erde sowie alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Für seine treuen Dienste und zum Schutz des Wildbanns des Hochstifts Würzburg verleiht Bischof Johann von Brunn seinem obersten Jägermeister Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren Erben die folgenden Wildfuhrten und Wildbannne: Zum einen den Bernheimer wald mit allen zugehörigen Gründen und Wildfuhren, der zuvor Johann von Hohenlohe (Johans Her zu Hohenlohe) gehört hat. Diese Gebiet geht bis zur lucken, von dort aus über das zwerckmor vor Obergailnau (Geilnaw) bis nach Hohenburg, von Hornberg (Hornburg) nach Haltenbergstetten (Haldenbergstetten), von dort aus in das Lienthal und weiter bis nach Seldeneck (Seldeneck). Außerdem erhält er das hoch holtzlein bei Uffenheim (vffenheim), das Buch, das Frawen thaler Holtz sowie die Wälder, die um Creglingen (Kreglingen) liegen. Er erhält auch den fuchsberg, die Sultz und alles was dazu gehört. Dies schließt alle Wälder ein, die von dort bis jenseits der Ebrach (Ebrach) liegen, die von Geiselwind (Geiselwinden) über Schlüsselfeld (Schlusselfelt) bis an die Rimbach (Rintbach) fließt. Die Wildfuhren auf beiden Seiten der Rimbach gehören ebenfalls dazu. Die Grenzen bilden der Weg, der von Prühl (pruel) nach Appenfelden führt(appenfelden) und die Rimbach, die hinab zur Haslach (Haslach) fließt. Zuletzt erhält er noch den Schwanberg und den Santberg zusammen mit anderen Wildbannen des zuvor genannten von Hohenlohe und dessen Erben. Hinten angehängt werden einige Wildfuhrten und Wildbanne, die vom Lehen ausgenommen sind und die der Bischof anderen Grafen und Herren zu Lehen gemacht hat. Diese gehörten dem verstorbenen Graf Leonhard von Castell (Linhart grafen zu Castel) und werden vom Bischof an Gottfried Schenk von Limpurg (den Schenken von Limpurg), Konrad von Weinsberg (Conraden Hern zu weinsberg) und seinen Hofmeister Georg von Bebenburg (Jorgen von Bebenburg) verliehen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) müssen dem Bischof von Würzburg jährlich 150 Gulden zahlen. Diese zahlen sie als Zinsen an die von Seckendorf-Rinhofen (Seckendorff Rinhofen gnant), die Pfandgläubiger des Hochstifts über die Stadt sind. Aufgrund von Krieg und Missernte ist die Stadt nicht in der Lage, diese Abgabe zu leisten. Daher befreit Bischof Johann von Grumbach sie von der Abgabe gegenüber den von Seckendorf-Rinhofen und verpfändet diesen jährlich 100 Gulden auf Escherndorf (Eschersdorf). Nach dem Tod des Bischofs erlässt sein Nachfolger, Bischof Rudolf von Scherenberg, der Stadt 50 Gulden. Er nimmt jährlich nicht mehr als 100 Gulden von ihnen ein, mit Ausnahme der Abgaben, die sie ihm durch Gerechtigkeiten, Ungeld, Zinsen, Gefällen und andern Dingen leisten müssen. Die Stadt erklärt sich bereit, diese 100 Gulden jählicher Gülte zu leisten. Davon zahlen sie einmalig 50 Gulden zu Cathedra Petri. Danach zahlen sie jählich nur noch 50 Gulden als Leibgeding, bis diejenigen, die diese Abgabe leisten müssen, oder deren Frauen sterben. Diese Personen sind Oswald Berwing (Oswalt berwing) mit 50 Gulden, Konrad Meier (kunen meiner) mit 10 Gulden und Anna Merkler (anna Mercklerin) mit 10 Gulden. Nach deren Tod muss die Stadt wieder jährlich 100 Gulden zu Cathedra Petri bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt soll kein Ewiges Geld, Leibgeding oder andere Schuld ohne die Zustimmung des Bischofs verkauft werden.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Johann und Balthasar Winter (Hansen vnd Balthasarn) ein Stück Feld in Schraudenbach (Schrautenbach), genannt das Rodfeld, vor dem Wernecker Forst im Amt Werneck. Dazu gehören 165 Morgen Acker, zehn Acker Wiesen und 10 Acker Brennholz. Ebenso wie 30 Malter Korn, 20 Malter Hafer und ein Fasnachtshuhn. Dienste werden mit vier Pferden und deren eigenem Geschirr bis zu fünf Meilen um Werneck erfüllt. Das gleiche gilt für die Bewässerung und das Pferchen im genannten Bereich.
Während Bischof Rudolf von Scherenberg noch im Amt ist, besitzen Abt und Konvent des Klosters Müsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch ihre Gerechtigkeiten, als Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Statschwarzach) dem Bischof ihren Erbhuldungseid leisten, wie es im Land üblich ist. Darüber ist eine Klausel an den Eid angehängt. Zur Zeit der Nachfolger des Bischofs besitzt das Kloster diese Gerechtigkeiten nicht mehr. Daher übergibt der Bischof Rat und Gemeinde ein Revers, in dem er angibt, den Abt Michael (Michaeln) und das Klosters Münsterschwarzach vor Schaden bewahren und deren Rechte und Gerichte wahren zu wollen. Dies geschah jedoch nicht.
Das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach) wird 1525 durch die aufständischen Bauern im Zuge des Bauernkriegs geplündert, zerstört und niedergebrannt. Zuvor war das Kloster bereits mit 5000 Gulden verschuldet und lud danach weitere Schulden auf sich, weshalb die Gläubiger eine Auszahlung ihrer Schulden forderten. Dem Kloster gelingt es nach dem Bauernkrieg nicht, die zerstörten Gebäude wieder aufzubauen und einen Gottesdienst abzuhalten. Daher verkaufen Abt Georg Wolfsbach (Georg), Prior und Konvent des Klosters alle Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Eigentumszinsen, Haubtrechte, Mannschaften, Gerichte, geistliche Lehen, Zölle, Frondienste, Dienste und die Getreide- und Weinzehnte - die sie in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) haben und von denen jährlich jeder Pfarrer fünf Malter Korn, fünf Eimer Wasser, einen Gulden, einen halben Schober Stroh, einen Fuder Wolle und Holz als Kompetenz erhält - für 1953 Gulden, drei Pfund und sechs Pfennig an Bischof Konrad von Thüngen und sein Hochstift. Sie übermitteln dem Bischof alle Verscheibungsbriefe und Siegel, die sie über diese Dinge besitzen. Dabei ist auch eine Liste über die Gerechtigkeiten des Abts und Konvents gegenüber der Stadt.
Etliche Tage vor diesem Verkauf nimmt Johann Jörg von Thüngen (Hans Jörg von Thungen) die Erbhuldigung von den Untersassen in Schraudenbach (Schrauttenbach) und Stettbach (Stettbach) aufgrund seiner geerbten Vogtei entgegen.