Bischof Lamprecht von Brunn von Bamberg weist mit der Bewilligung seines Domkapitels Anna von Hohenlohe-Brauneck (edle fraw anna von hohenlohe weiland von Brauneck) die Festung Reichelsburg (Raigelberg) und alle anderen Dörfer, Güter, Zehnten und Gülten zu. Dafür übergibt er ihr eine gewisse Summe Geld und gibt bekannt, dass sie mit allen Lasten und Rechten, welche Bamberg hat, dem Stift Würzburg empfehlen und gehorsam sein muss. Wenn sie das getan hat, soll das Würzburger Gericht sie ledig sprechen.
Bischof Johann von Brunn verleiht mit dem Rat seines Domkapitels dem Herren Konrad IX. von Weinsberg (Conraden hern zu Weinsberg) von besonderen Gnaden so wie all dessen Söhnen und Töchtern, beziehungsweise deren nächsten Erben, das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg), den Zehnt sowie die Vogtei von Baldersheim (Baldersheim) und Burgerroth (burge rot), die Vogtei zu Bieberehren (Biberen) und zu Buch (Buche) mit allen ihren Zu- und Eingehörungen, weiterhin den Wald bei Schloss Reichelsburg welcher sich bis an den Schaftweg (Schaftweg) erstreckt, ebenfalls mit allen Zu- und Eingehörungen als Lehen. Das Stift Würzburg behält das Öffnungsrecht über Schloss Reichelsburg.
Georg von Rosenberg (Jorg von Rosenberg) und Eberhard Lechner (Ebert lechner) entscheiden, dass Herr Philipp von Weinsberg (her philips von Weinsberg) Georg Truchsess von Baldersheim (Jorg truchsessen von Baldershaim) für seine Gült und Gerechtigkeit für die Mühle unter dem Reichelsberg 60 rheinische Gulden geben soll. Der Truchsess soll Philipp von Weinsberg darüber einen Kaufbrief ausstellen.
Georg von Baldersheim (Jorg Truchses von Baldersheim) verkauft Philipp von Weinsberg (philipsen dem eltern hern zu Weinsberg) seine Mühle in der Nähe des Reichelsbergs (Raigelberg) für 60 rheinische Gulden. Als Gült gibt er außerdem dazu eineinhalb Malter Korn, sechs Fastnachtshühner und einen Lammbauch.
Georg Kämmermüller (Gotz Cemmermuller), ein Bürger zu Aub verkauft Herrn Philipp von Weinsberg (hern philipsen dem Eltern zu Weinsberg), eineinhalb Morgen, eine Unze und eineinhalb Gerten eigenen Acker, welcher hinter dem Reigelsberger Wald liegt, sowie einen weiteren Morgen Acker oder mehr, welcher ebenfalls hinter dem Wald und zwischen dem Spital in Aub gelegen ist, die den Zehnt an Baldersheim zahlen, aber ansonsten frei sind für 18,5 Gulden und 22 Kreuzer.
Martin von der Kere (Martin von Kers) verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dessen Stift eine Behausung in Bergrheinfeld (Bergrinfelt) zum einen samt einer Scheune, Stadeln und Männern und zum anderen samt Zinsen, Gült und Gütern für 250 rheinische Gulden.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.
Trotz der gemeinen Landordnung registriert Bischof Konrad von Bibra ettliche Missbräuche und Morde, welche den Frieden stören. Deshalb erlässt er eine neue Ordnung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Wilhelm Bretschneider (Prätschneidern Wilhelmen), einem Lizenziaten (Licentiaten), Lorenz Würzburger (Lorentz Wirtzburgen) sowie dem Vormund der beiden Kinder Johann und Andreas Göpner (hensleins vnnd Endleins der Göpners) Georg Philipps (Jorg Philipsen), mit der Bewilligung seines Domkapitels jährlich 50 Gulden Zinsen auf das Kammergefälle für 883 Gulden in Gold auf Wiederlösung. Das Gold wird entweder als 24 Batzen oder als 1000 Gulden in Münzen bezahlt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt, mit der Bewilligung seines Domkapitels, der Präsenz im Domstift jährlich 50 Gulden auf die Kammergefälle für die 1000 Gulden, die Bischof Konrad von Bibra der Präsenz in seinem Testament vermacht hat, auf Wiederkauf.