Johann von Bosenberg (Hannsen von Bosenberg) verkauft etliche Leibeigene samt ihrer Rechte an das Hochstift Würzburg. Eine Abschrift liegt auf der Kammer zu Hof. Das Original befindet sich zu Hof im Schrein Proprietatis, littera R.
Zwischen dem Hochstift Würzburg und Mainz gibt es Unstimmigkeiten über die Leibeigenen zu Königshofen (Kunigshofen). Aufzeichnungen darüber finden sich im Mainzer Gebrechenbuch 1 unter dem Wort Lebbet und in der Hohen Registratur unter dem Buchstaben L bei Leibaigenschaft.
Friedrich von Truhendingen (Fridrich von Truhendingen) verkauft Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg das Schloss Neuburg (schloss Neuburg) für 1200 Pfund Haller. Der Bischof zahlt Friedrich von Truhendingen 800 Pfund Haller von der Hauptsumme bar und verbürgt sich dafür, die übrigen 400 Pfund Haller jeweils zur Hälfte an Walpurgis und am Johannistag zu bezahlen. Da diese Zahlungen nicht stattfinden, kommt es zu einem neuen Vertrag. Friedrich von Truhendingen verpfändet dem Bischof das Schloss Neuburg mit Leibeigenen, Gütern und allen Zugehörungen für 2000 Mark Silber.
In Markelsheim (Markoldshaim) bekommt Herr Heinrich von Brauneck ( Hainrich von Brauneke) das Dorf, die Vogtei, die Kirche Sankt Kilian, Leibeigene, den Zehnt und den Weinzehnt als Mannlehen von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Der Küchenmeister und Ritter Lamprecht von Nordenberg (Lemprechten Küchenmaister von Nortenberg riter) und seine Frau Agate von Nordenberg (Güte sein hausfraw) verkaufen Bischof Otto von Wolfskeel und dem Hochstift Würzburg ihre Leibeigenen (Leute), Güter, Gerichtsrechte, Eigentümer (aigen), Lehen, Vogtei, Pfandschaften, Äcker, Weingärten, Wiesen, Holz, Wasser, Weiden, Zehnte, Zinsen und andere Dinge für 3000 Pfund Haller. Das entspricht zu dieser Zeit ungefähr 4250 Gulden.
Bischof Johann von Brunn und Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (G. Wilhelmen v Hennenberg) einigen sich darauf, dass der Graf die Leibeigenen zu Nassach (Nassa) nicht mehr vor dem Gericht zu Rottenstein (Roetenstein) vertritt.
Herzog Otto von Pfalz-Mosbach (Hertzog Ot) stellt als Inhaber Laudas (Lauden) Spruch und Forderung an Mainz (Maintz), die das Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischoffshaim), Rinderfeld (Rinderfelt), Distelhausen (distelhausen), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), das Amt Wildberg (Wildenberg), Eberbach (Eberbach), Mosbach (Mossbach), Bergheim (Berghaim), das Schloss Strahlenberg (Stralenburg), einen nicht lesbaren Ort (Vber B9999), die Bete zu Sondernau (Sondernach bäth), den Wildbann von Trienz, das Amt Krautheim (Crauthaim), das Kloster Lorch, das Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim), Amorbach, die Herrschaft über die Brücke in Karbach (Carbach), Reyersbach (Richartbach) und Heidersbach (hainspach) betreffen. Er fordert, dass die Eigenleute aus Lauda, die in Königshofen wohnen, betefrei sind und er selbst als Zehnt ein Fastnachts- und ein Sommerhuhn bekommt.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Philipp II. von Rieneck (graf philipsen von Rineck) treffen sich, um über die Leibeigenen und Armen der Städte und Dörfer aus dem Amt Gemünden (Gemunden), Lohr am Main (lare) und Rieneck (Rineck) zu sprechen. Die Angelegenheit wird geklärt.
Johann Zoller von Halberg (Hannsen Zollere zu Halburg) übergibt seine Leibeigenen (leute), Güter und anderes zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und anderen Orten dem Würzburger Hochstift für 400 Gulden und erhält diese als Lehen zurück.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.