Der Zentschöffe erhält Geleitrecht.
Otto von Vestenberg (Ot von vestenberg) verkauft Burggraf und Amtmann zu Prichsenstadt (prisenstat), Johann von Nürnberg (Hansen), Ritter Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Sainsheim zum Steffansberg), Wilhelm von Abenberg (wilhelmen von abenberg dem eltern) und deren Erben ein Viertel des Schlosses Schwarzenberg (Schwartzenberg) und des Gerichts mit allen zugehörigen Ehren, Herrschaften, Rechten und Nutzungsrechten für 800 Gulden. Über den Verkauf gibt Otto von Vestenberg später ein Bekenntnis. Dazu gehören auch Leute, Behausung, Mauern, Gräben, Häuser, Hofrat, Hube, Seldengüter, Güter, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer, Felder, Wege, Stege, rein stuck, Steine, Obstgärten, Weiher, Gewässer, Wünne, Zinsen, Gülte, Dienst, Reute, Gefälle, alles Lebende und Tote über und unter der Erde sowie alle vorhandenen und zukünftig noch möglichen Einkünfte.
Bischof Johann von Grumbach stellt Forderungen bezüglich seines Vorgängers Gottfried Schenk von Limpurg an Erkinger Willhelm von Seinsheim (wilhelmen von Sainsheim) und dieser wiederum an den Bischof. Bei den Forderungen des Bischofs geht es um Löwenstein (Loenfels) und etliche Nutzungsrechte und Güter zu Vellberg (wilperg) sowie 200 Gulden, die dort eingenommen wurden. Bei den Forderungen der beiden von Seinsheim geht es um 600 und 400 Gulden zu Herbolzheim (Herboltzheim), Beisentzheim und Geldersheim (Geltersheim). Bei dieser Handlung steht ebenfalls, dass Seinsheim (Saunsheim) an das Landgericht gehört und, dass die Gerichtsbarkeit über Schloss Hohenkottenheim (Hohen Cottenheim) beim Herzogtum Franken liegt und ebenfalls an das Landgericht gehört.
Ludwig von Eyb (Ludwig von Eib) und Johann von Seckendorff (Hans von Seckendorf) vermitteln zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und den auf Schloss Hohenkottenheim (Hohenkottenheim) sitzenden Brüdern Erkinger und Wilhelm von Seinsheim (Erckingern vnd wilhelm von Saunsheim). Es geht um den Rückkauf des Burgguts zu Vellberg (wilperg), sowie Herbolzheim (Herboltzheim) und Ulsenheim (vlsenheim). Erkinger soll 1600 Gulden nehmen und der Bischof 200 Gulden für das Burggut am Hofgericht fürnehmen. Dafür soll Erkinger dem Bischof das Dorf Herbolzheim übertragen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für Ulsenheim soll Wilhelm 200 Gulden nehmen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für die 200 Gulden, die Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund von Sainsheim) als Pfand zu Ulsenheim besitzt, soll Wilhelm eine Rechtfertigung vorbehalten sein. Es wird angegeben, wo sich weitere Irrungen bezüglich Ulsenheim finden lassen.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.
Während Bischof Rudolf von Scherenberg noch im Amt ist, besitzen Abt und Konvent des Klosters Müsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch ihre Gerechtigkeiten, als Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Statschwarzach) dem Bischof ihren Erbhuldungseid leisten, wie es im Land üblich ist. Darüber ist eine Klausel an den Eid angehängt. Zur Zeit der Nachfolger des Bischofs besitzt das Kloster diese Gerechtigkeiten nicht mehr. Daher übergibt der Bischof Rat und Gemeinde ein Revers, in dem er angibt, den Abt Michael (Michaeln) und das Klosters Münsterschwarzach vor Schaden bewahren und deren Rechte und Gerichte wahren zu wollen. Dies geschah jedoch nicht.
Johann von Seinsheim (Hans von Saunsheim) hat eine Forderung gegenüber Michael (Michaeln), dem Abt des Klosters Müsterschwarzach (Schwartzach), bezüglich des Hofgerichts zu Nordheim am Main (Northeim am Main). Dort sitzt Johann Bischof (Hans Bischof) wohnhaft als Schöffe. Daher begibt sich Johann von Seinsheim in Fehde mit Bischof Lorenz von Bibra, da der Bischof der oberste Herr des Abts ist. Die Fehde richtet sich auch gegen geistliche und weltliche Untertanen. Ausgenommen sind Verwandte und Adlige, die nicht in den Diensten des Bischofs stehen. Diese Fehde wird durch Graf Wolfgang von Oettingen (wolfen von ottingen), den Ritter Ernst von Waldow (Ernsten von welden) und Wilhelm von Reichenbach (wilhelmen von Reichenbach) beendet.
Das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach) wird 1525 durch die aufständischen Bauern im Zuge des Bauernkriegs geplündert, zerstört und niedergebrannt. Zuvor war das Kloster bereits mit 5000 Gulden verschuldet und lud danach weitere Schulden auf sich, weshalb die Gläubiger eine Auszahlung ihrer Schulden forderten. Dem Kloster gelingt es nach dem Bauernkrieg nicht, die zerstörten Gebäude wieder aufzubauen und einen Gottesdienst abzuhalten. Daher verkaufen Abt Georg Wolfsbach (Georg), Prior und Konvent des Klosters alle Herrlichkeiten, Obrigkeiten, Rechte, Gerechtigkeiten, Eigentumszinsen, Haubtrechte, Mannschaften, Gerichte, geistliche Lehen, Zölle, Frondienste, Dienste und die Getreide- und Weinzehnte - die sie in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) haben und von denen jährlich jeder Pfarrer fünf Malter Korn, fünf Eimer Wasser, einen Gulden, einen halben Schober Stroh, einen Fuder Wolle und Holz als Kompetenz erhält - für 1953 Gulden, drei Pfund und sechs Pfennig an Bischof Konrad von Thüngen und sein Hochstift. Sie übermitteln dem Bischof alle Verscheibungsbriefe und Siegel, die sie über diese Dinge besitzen. Dabei ist auch eine Liste über die Gerechtigkeiten des Abts und Konvents gegenüber der Stadt.
In der Zeit, zu der ein Abt des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) noch etliche Obrigkeiten, Gerichtsbarkeiten und andere Gerechtigkeiten besitzt, befinden sich in deren Wappen und Siegel noch in der einen Hälfte zwei Abtstäbe und in der anderen Hälfte ein quadratisches Fähnlein. Nachdem das Kloster seine Gerechtigkeiten gegenüber der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) verliert, gibt Bischof Konrad von Bibra den Äbten ein neues Wappen, um eine Zerrüttung zu vermeiden. Das vorherige Wappen wird vom Bischof übernommen. Das neue Wappen besitzt einen schwarzen Balken, der von der oberen Ecke quer in die untere verläuft. Ober- und unterhalb des schwarzen Balken ist es rot. Innerhalb des schwarzen Balken befindet sich ein quadratisches Fähnlein in weiß und rot mit einer gelben Stange und einer blauen Spitze.