Die Herren von Rosenberg zu Waldmannshofen (von Roesenberg zu Waltmannshofen) empfangen das Dorf Neubronn (Neubrun) vom Hochstift Würzburg zu Lehen. Sie dürfen ihre Schafe von Neubronn bis nach Klingen (Clinger) treiben.
Die Herren Konrad und Gottfried von Brauneck (Conrad vnd Gotfrid hern von Brauneck) geben die Festung Reichelsburg (vesten Raigelberg) sowie die Dörfer Baldersheim (Baldersheim), Bieberehren (Biberen), Burgerroth (Burgerod) und Buch (buch das weiler) samt deren Vogteien, Zenten und Zugehörigen an das Stift Bamberg und erhalten diese als Lehen, allerdings ohne Mannlehen. Die Lehen des Stifts Bamberg welche aufgrund fehlender Nachkommen heimgefallen und ledig geworden waren, verwechselt der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn mit der Festung und den Gütern. Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält daher das Dorf Burgebrach (Burgebrach) samt Zent, Gericht, Behausungen und allem, was sonst dazugehört, ausgenommen des Kaufs, den der Würzburger Bischof selbst getätigt hat. Außerdem bleibt den Geistlichen, dem Abt und dem Konvent von Kloster Ebrach vorbehalten, dass ihre Angehörigen nicht zu dem Zent gehören. Dem Stift Würzburg werden zudem die Lehenshöfe, welche vom Stift Bamberg gehalten werden, übertragen. All dies ist mit Wissen und Willen der Domkapitel von Bamberg und Würzburg geschehen.
Bischof Lamprecht von Brunn von Bamberg weist mit der Bewilligung seines Domkapitels Anna von Hohenlohe-Brauneck (edle fraw anna von hohenlohe weiland von Brauneck) die Festung Reichelsburg (Raigelberg) und alle anderen Dörfer, Güter, Zehnten und Gülten zu. Dafür übergibt er ihr eine gewisse Summe Geld und gibt bekannt, dass sie mit allen Lasten und Rechten, welche Bamberg hat, dem Stift Würzburg empfehlen und gehorsam sein muss. Wenn sie das getan hat, soll das Würzburger Gericht sie ledig sprechen.
Bischof Johann von Brunn gibt Konrad von Weinsberg (Conraten von Weinsperg) Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) zu Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn verleiht mit dem Rat seines Domkapitels dem Herren Konrad IX. von Weinsberg (Conraden hern zu Weinsberg) von besonderen Gnaden so wie all dessen Söhnen und Töchtern, beziehungsweise deren nächsten Erben, das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg), den Zehnt sowie die Vogtei von Baldersheim (Baldersheim) und Burgerroth (burge rot), die Vogtei zu Bieberehren (Biberen) und zu Buch (Buche) mit allen ihren Zu- und Eingehörungen, weiterhin den Wald bei Schloss Reichelsburg welcher sich bis an den Schaftweg (Schaftweg) erstreckt, ebenfalls mit allen Zu- und Eingehörungen als Lehen. Das Stift Würzburg behält das Öffnungsrecht über Schloss Reichelsburg.
Nachdem Johann von Hohenlohe-Speckfeld (Johans her zu Hohenlohe) verstorben ist, fällt ein Wildbann an das Stift Würzburg heim. Allerdings nimmt Albrecht I. von Hohenlohe-Weikersheim (her albrecht von Hohenlohe) den Wildbann als Schildgenosse für sich ein. Bischof Johann von Brunn verleiht daher den Wildbann an Konrad IX. von Weinsberg (Conraden Hern zu wirtzburg) zu dem Schloss Reichelsburg (Reigelberg), der Bischof und die Seinen haben aber weiterhin das Jagdrecht. Der Wildbann erstreckt sich über Lauda (Lauda an der thauber), Grünsfeld (Grunsfeld), Bütthard (Buthart), Aub (aw), Wolkshausen (Wolthausen), Custenlar, Steinsfeld (Steinsfelt), Gumber, Heldeneck, Lichtel (Lichtal), Swatzberg, Buchenbach (Buchenbach), Darstadt (Dartzbach), Wachbach (wachbach).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat als Pfleger des Hochstifts Würzburg das Schloss Reichelsburg (Schlos Raigelberg) mit den dazugehörigen Dörfern und Gütern samt dem Wildbann als Lehen an Konrad IX. von Weinsberg (Conraden von weisberg) verliehen.
Die Brüder Reinhard (Reinhart) und Erasmus (Erasmus), die Truchsessen von Baldersheim (Baldersheim), verkaufen Philipp dem Älteren von Weinsberg (philipsen dem Eltren hern zu weinsberg) ihre Wiesen, welche an der Gollach (gallach) und unter der Reichelsburg (raigelsberg) gelegen sind, für 69 Goldgulden. Außerdem schwört Philipp von Weinsberg einen Eid.
Katharina Schnur (Catharina Schnurin) und Anna Eschenbach (Anna Eschenbachin) zahlen dem Schloss Reichelsburg (Raigelberg) und den Königshofer bäth zu Lautenau (Lauden) was sie ihnen auf Grund ihrer Leibeigenschaft schuldig sind.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.