Jemand besitzt vermutlich eine Brücke über die Tauber.
Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
Wie mit dem Hainburger (Hainburger) und dem Bucher See (Bucher Sehe) verfahren wurde findet sich in Liber 1 contractuum Conradi.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft mit der Zustimmung seiner Domkapitels die Güter, Gült, Zinsen, Rente, eigene Leute, den Bauhof und Zehnt von Rannungen (Ranningen) samt Äckern, Wiesen, Wäldern, Fischweiden und allen weiteren Zugehörungen an Ritter Johann von Boppen (hansen von Boppen) und seiner Frau sowie deren Erben für 1500 Pfund Heller Würzburger Währung auf Wiederkauf.
Bischof Johann von Brunn befiehlt eine Straße durch die Weingärten am Main entlang um Randersacker (Randersacker) herum zu bauen.
Konrad von Limpurg (Conrad von limpurg) und Johann Bachrat (Hans Bachrat) haben auf den Befehl von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hin mit dem Wissen den Herrn Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafts von Hohenlohe) anstatt der Kinder des Herren Konrad von Weinsberg (Conrad von weinsberg) und Anna von Henneberg (grefin von Hennenberg) Elisabeth von Sachsen, geborene von Weinsberg (frawen Elizebet Herzogin zu Sachsen einer geborn von weinsberg) und ihren Erben drei Seen - den Bucher See (Bucher Sehe), den Henneberger See (Hennenberger Sehe) und den Freuenbacher See (freuenbacher Sehe) - mit den Fischen für 600 rheinische Gulden verkauft.
Die Brüder Reinhard (Reinhart) und Erasmus (Erasmus), die Truchsessen von Baldersheim (Baldersheim), verkaufen Philipp dem Älteren von Weinsberg (philipsen dem Eltren hern zu weinsberg) ihre Wiesen, welche an der Gollach (gallach) und unter der Reichelsburg (raigelsberg) gelegen sind, für 69 Goldgulden. Außerdem schwört Philipp von Weinsberg einen Eid.
Johann Engelberger (Hans Engelburger) verkauft Philipp dem Älteren von Weinsberg (hern philipsen zu weinsberg) eine Wiese, die unter dem Holz Reichelsberg (Raigelsberg) an der Gollach (gollach), über der Fischgrube und unterhalb des Steges der über die Gollach führt gelegen ist. Dafür bekommt er jährlich 13 Morgen Erker auf dem Kranenberg, zwei Scheiben Salz und 27 Gulden.
Bischof Lorenz von Bibra hat zwischen Philipp von Weinsberg (philipsen hern zu weinsberg) sowie dem Ritter Erasmus (asmussen riter) und dessen Vater Luithardt von Rosenberg (Lutharten von Rosenberg) einen Vertrag geschlossen. Dieser regelt, wie hinsichtlich der Hasen, Hühner, hechtrildbrech, des Flachses in der Gollach (gollach), des Schaftriebs in die Mark zu Gülchsheim (gulchshaim), des ganzen zerhairen Flachses, weiterhin der zehn Schöffen wegen des Bestrafung von Knechten und anderem mehr, gehandelt werden soll.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.