Beim Scharlachsgrund (Scharlach) zu Veitshöchheim besitzt das Hochstift 25 Morgen Weingarten, die ein Petrus (petrus zu Lehen hat. Als diese wieder an das Stift heimfallen, verleiht Bischof Albrecht von Hohenlohe 21 Morgen der Weinberge an Konrad Retzner von Gundersleben (Conrad Retzner von Gundersleben) und seine Nachkommen für einen jährlichen Zins von 14 Pfennig. Die anderen vier Morgen verleiht der Bischof an Her vim, der sie für einen jährlichen Zins weitergeben darf. Nach dem Tod der Lehensträger fallen die Weingärten an das Stift zurück, der Bischof lässt diese dann selbst bewirtschaften, es sollen 18 Morgen bestellt werden.
Bischof Johann von Brunn übernimmt die Schulden seines Vorgängers Bischof Gerhard von Schwarzenburg, der Andreas von Müdesheim (Endressen von Mutigsheim) 500 Gulden schuldet. Dazu kommen 100 Gulden für Getreide, 250 Gulden für Wein und 350 Gulden hat Andreas dem Bischof Johann von Brunn geliehen. Insgesamt hat der Bischof 1200 Gulden Schulden. Dafür bekommt Andreas von Müdesheim (Mutigsheim) zwei Höfe bei Rieden (Rieden) mit allen Zugehörungen und Nutzungsrechten, sowie das Ungeld von Arnstein (Arnstein) und den Zehnt der Dompropstei. Dies gilt solange bis die 1200 Gulden an Andreas von Müdesheim zurück gezahlt werden.
Festung Marienberg: Auf der Marienburg soll folgendes vorrätig sein: 50 Fuder Wein, 100 Malter Milch, 500 Malter Korn, 300 Malter Hafer, 25 Scheuben Salz, 50 Schweinebacken, gedörrtes Fleisch von 25 Ochsen, acht Zentner Butter, vier Malter Mus aus Milch, sechs Malter gestampfte Gerste, zehn Malter Erbsen. Die Stein- und Schirmbüchsen, die sich auf der Festung befinden, sollen dort bleiben, außer sie würden in der Stadt dringend gebraucht. In diesem Fall sollen die Waffen danach aber wieder auf die Festung gebracht werden. Zudem sollen 100 Hakenbüchsen und 40 gute Armbrüste, mit 80.000 Pfeilen auf der Festung sein. Sechs Truhen sollen mit Pulver und fünf mit Salpeter gefüllt sein, ebensoviel soll von Schwefel und gestoßener Kohle vorhanden sein. Ebenso zehn Zentner Blei, zu jeder Steinbüchse soll gehauener Stein zur Verfügung stehen, zudem noch zehn Fuder Kohle und ein Pfund Roheisen sowie zwei Pfund Werkeisen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Not heraus, ein Haus und den Klein- und Großzehnt, den sie zu Nordheim am Main (Northeim) bei Escherndorf (Eschersdorf) für Wein, Getreide und andere Dinge besitzen, an Abt Georg Möringer (Georgen) und den Konvent des Klosters St. Ägidien (Sant Egideen) zu Nürnberg (Nuremberg) und deren Nachfolgern für 2200 Gulden zu verkaufen. Ein Wiederkauf ist möglich. Darüber wird ein Revers übergeben.
Bischof Rudolf von Scherenberg äußert einen Schiedsspruch bezüglich mehrerer Unstimmigkeiten zwischen dem Abt und Konvent der Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) einerseits und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) andererseits. Dabei geht es um den See, die Steuer und Bede einer Wiese, genannt ziegenbergerin, den kleinen Zoll auf den Wochenmärkten, die Rüge vor den hohen Gerichten, die Jahrmärkte, die Marktstände, die Zinsen vom Rathaus, den Schöffen für das Gericht im Kreuzgang, die Schäfer, den Schiedspruch bezüglich der Mark, den Unmut der Jährmärkte über den Zoll, den Frondienst, die Ladung der Armen vor Würzburger Gerichte bezüglich des Pfandzinses, die Weigerung des Abts, der Stadt etwas zu leihen, die Schankstätte vor dem Kloster, den Zehnt und anderes.
Zusätzlich zu den Beschwerden wird ein weiterer Zettel übergeben, der etliche spezielle Personen betrifft. Außedem werden weitere Begebenheiten aufgezählt: Johann Truchsess (Hans Truchsessen) gegen Otto von Milz (otten von Miltz); der Weinausschank auf Lehen des Adels; Stadtgeld und das Angießen der Maß; Schutz und Schirm soll den Hintersassen des Adels versagt werden; etliche vom Adel wird Unrecht getan, wenn sie eine Bewilligung für ihre Töchter erlangen möchten. Wird die festgelegte Summe abgelöst, so soll sie dem Hochstift zu Lehen gemacht werden; Philipp Schweigerer (philips Schwegerer) beklagt sich bezüglich des Schaftriebs über einen von Steinfeld (vom Steinfelt).
Paul Truchsess von Unsleben (pauls Truchses von Vnsleben) und seine Frau Barbara, geborene Zollner von Rottenstein ( Barbara geborne zolnerin von Rottenstein), verkaufen Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift für 390 Gulden folgendes: Fünf Morgen Weingarten unterhalb des Schwanbergs (Schwanberg) mitsamt dem Weinzehnt; ungefähr 25,5 Morgen Weingarten, ebenfalls unterhalb des Schwanbergs, die sie vom Deutschen Orden gekauft haben; eine Wiese bei der Ferst-Mühle neben der Wiese von Wolf Kaufmann (wolf kauf mans ), in der Größe von zwei Morgen, ein weiteres Viertel der Wiese wurde davon Bonifatius Sergnitz (Bonifatio Sergnitz) abgekauft sowie etliche Fasnachts- und Michelshühner von diversen Gütern.
10. Die Befestigungen der Bauern im Kirchhof in Ingolstadt sollen abgebaut werden. Desweiteren bittet die Ritterschaft den Bischof, ihre Mängel und Beschwerden zu bereiningen. Sie fügt außerdem weitere Artikel hinzu, die die Gerichte betreffen. Diese sind: Es werden zu viele Dinge vor dem Land-, Hof-, Brücken-, Kanzlei- und geistlichen Gericht verhandelt, für die diese eigentlich nicht zuständig sind; Ein Geistlicher soll über einen Weltlichen vor weltlichen Gerichten und ein Weltlicher über einen Geistlichen vor geistlichen Gerichten urteilen; Es soll aufgeschrieben werden, welche Angelegenheiten vor welchem Gericht verhandelt werden; Die dritte Instanz soll nicht im Kanzleigericht beinhaltet sein; Gefällte Urteile sollen gebürlich vollstreckt werden; Es soll eine gemeine neue Halsgerichtsordnung gemacht werden; Die Zente sollen mit habhaftigen Leuten besetzt werden; Die Zentschöffen sollen keinen Anteil von Bußgeldern bekommen; Verklagte sollen auf Kosten des Bischofs verteidigt werden; Personen mit zentfreien Gütern sollen weder innerhalb noch außerhalb der Zent bestraft werden; Amtsleute des Hochstifts sollen die Untertanen der Ritterschaft nicht richten; Die Adligen sollen Wein, den sie selbst anbauen lassen, nicht verzollen müssen; Vertraglich geregelter Kauf von Wein soll nicht verzollt werden; Das Hochstift soll die Seinen an Orten, an denen es im Ganerbenverhältnis mit anderen steht, nicht mit Geboten oder Verboten belasten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung des Domkapitels das gesamte Amt, Stadt und Schloss Röttingen (Rötingen) and Johann Wolf von Knorring zu Wiltingen (hansen wolffen von knorring zue Wiltingen) und alle seine ehelichen Erben, seien es Männer oder Frauen solange sie in seiner Abstammungslinie leben. In dem Verkauf ist inbegriffen: Dörfer, Flecken, Weiler, Mühlen, Leibeigene und ihre Renten, Zinsen, Gülten, Beden, Zölle, der Handlohn der Bauern, Hauptrechte, Schäfereien, großes und kleines Getreide, Wein und Getreide und Zehnten. Ebenso alle hohe und niedrige Obrigkeit, Malefizbuße, Frevel, Zehntbarkeiten und was diesen anhängt, das Folgschaftsgebot gegenüber dem Kaiser, Gerichtsbarkeit in Gerichtsfällen, Atzung, Frondienst, Weidegeld, Fischbäche und Gewässer, Wald, Wein und Felder, beständige und unbeständige Gefälle, Wildbann und das Jagdrecht. Alles, was sich frei über und unter der Erde befindet. Von dem Verkauf ist nichts ausgenommen, außer folgendes: die Geistlichen Lehen und die Landgerichtsfälle und deren Bestätigung sowie der Guldenzoll. Dieser war zuvor auch unter den Amtsnutzungen inbegriffen. Über diesen Verkauf wird ein besiegeltes Register erstellt. Zudem kann Johann Wolf von Knorringen sein eigenes Halsgericht halten, und dort Übeltaten an ihm und in seinem Amt verhandeln. Bischof Melchoir von Zobeln erhält dafür 31.000 Gulden. Die Bürgschaft für den Verkauf und diese Leistungen auf zehn Jahre haben folgende Personen: Hofmeister Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) und die Amtmänner Andreas von Stein zum Altenstein zu Hoffrich (Endressen von Stain zum Aldenstain zu Hoffrich), Philipp von Thüngen, Hofmeister zu Homberg an der Wehrn ( philipsen von Thungen zu hoenberg am wehrnhausen von Grumbach zu Volkach), Sebastian Haberkorn zu Zellingen (Bastian Haberkhorn zu Zellingen) und Konrad Bayer zu Reigelberg (Contz Beyern zum Raigelberg). Dem Hochstift wird vorbehalten, die verkaufte Weide und den Rest des Verkaufs wieder zurückzukaufen und zwar nicht nur von Johann Wolf von Knorringen sondern auch von seinen ehelichen Erben, männlich und weiblich in absteigender Linie. Jedoch muss das Hochstift ein Jahr im Voraus das Pfandgeld am Schloss zu Röttingen bezahlen. Die Käufer, Johann Wolf und seine Nachkommen dürfen die gekauften Güter verkaufen und verpfänden, dem Hochstift ist aber in allen Fällen die Wiederlösung als erstes anzubieten.
Ein Ungeld auf fünf Jahre, wird von dem Hochstift Würzburg, deren Prälaten, Geistlichkeit und den Landständen bewilligt. In den folgenden fünf Jahren sollen alle Wirte und Gastgeber des Hochstifts, die Wein ausschenken, für jede Maß einen neuen Pfenning als Ungeld bezahlen. Sollte jedoch ein Wirt oder Gastgeber eine oder mehrer Schenkstätten führen, die er von jemandem anderen, als dem Hochstift als Lehen erhalten hat, so will das Stift den Lehensherren um Einverständnis für die Zahlung des Ungelds bitten. Zwei Drittel des Ungelds gehen an das Hochstift, das restliche Drittel steht der Ritterschaft zu. Das Ungeld wird vierteljährlich eingesammelt. Der Rat der Abgeordneten aus der Ritterschaft entscheidet, wofür die Steuer genutzt wird.