Der Orden der Barfüßer (Barfotten), sprich der Franziskaner, ist durch Prediger bei Fulda (Fuldt), Meiningen (Mainingen), Coburg (Coburgk), Heilbronn (hailpron) und Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk) aktiv. Die Augustiner (Augustiner) sind zu Mürsbach (Murstatt), Schmalkalden (Schmalkalden) undBad Windsheim (Windshaim) aktiv. Die Karmeliten sind zum Kloster Vogelsburg (Vogelsburg) und Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Sal) aktiv. Außerdem werden ihnen die Klöster St. Maximilian (S. Max), Frauenaurach (Frauen aurach), Frauenroth (zun Frauen zu Rottenburgk), St. Agnes (S. Agneten) und Heilbronn (Hailpron) zugeordnet. Die Wilhelmiten (Wilhelmiten) sind zu Wasungen (Wasungen), Rosenthal (Rosenthal), dem Stift Sindelfingen (Sant Sinderlershausen), im Kloster Marienknechte (Marienkrecht und zu Schalkau (Schalklohe) aktiv. Ihnen werden die Klöster Fulda (Fulda), St. Michael (S. Michel), Petersberg (Peterberg), Holzkirchen (Holtzkirchen), St. Bonifatius (Hunfelt), Roßdorf (Rossdorf) und Hersfeld (Hersfeldt) zugeordnet. Es folgt eine Aufzählung der Klausen: Stift Neumünster (Newmunster), Kloster St. Georg (S. Georgen), Kloster St. Burkhard (S. Bartholmes), Kloster St. Ulrich (S. Vlrich), Randersacker (Randersaker), Abersfeld (Apfueldt), Kindsberg (Kimberg), Allersberg (Alwnberg), Hirschfeld (Hochuold), Sulzfeld (Sultzfeld), Markelsheim (Markolshaim), Wachbach (Wachbach), Neunkirchen (Newenkirchen), Dörzbach (dortzbach), Geisfeld (gainsfeld), Urfeld (Vrfeldt), Kirchberg an der Jagst (Kirchbrikach), Schwarzach am Main (Statt Schwartzach), Windheim (Windhaim), Betzmannsdorf (Bethman bey Rottenburgk), Aue (Aw), Sundheim (Sunthaim bey Arnstain) und Mistlau (Mistelaw). Außerdem wird auf das Haus eines Franzosen zu Weidenmühle (Weldwirth ain frantzosen haus bey Wirtzburgk) verwiesen. Es folgt eine Aufzählung der Spitäler: Spital St. Dietrich (S. dietrich new), St. Johannis (S. Johans), Kitzingen (kitzingen), Karlstadt (carlstatt), Iphofen (Jphouen), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk), Bad Windsheim (Windshaim), Hallstadt (Hall), Heilbronn (Hailpron), Mellrichstadt (Monerstatt), Schweinfurt (Schweinfurth), Schleusingen (Schleusingen), Allersheim (Alellerstatt), Coburg (Coburgk), Schmalkalden (Schmalkalden), Bad Königshofen (Konigshouen), Seßlach (Seslach), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Dettelbach (dettelbach) und Geldersheim (Goltershaim).
Wie Schlüsselbergische Lehensgüter, wie beispielsweise die Kloster Ebrach (Burg ebrach) und andere mit Schloss Reichelsburg (Raigelberg) verwechselt werden findet sich in Liber Capitularis und Liber 1 contractuum Rudolfi.
Bischof Bertholf von Sternberg verkauft mit Bewilligung des Abtes von Heilsbronn Rudolf und dessen Konvent den Heilsbronner Hof (halsbrunner hof) für 250 Pfund Haller, damit der Bischof das Schloss Liebenstein (Lebenstain) zurückkaufen kann. Zudem erlässt er dem Käufer alle Abgaben, Steuern, Dienste und Beden. Bischof Rudolf von Scherenberg jedoch fordert von dem Hof einen Reiswagen.
Der Dechant und das Kapitel des Klosters Rasdorf (Closters Rasdorff) bekennen schriftlich den Gehorsam gegenüber dem Hochstift Würzburg und dessen Bischof.
Gottfried von Schletten (Gotfrid von Schletten) und seine Frau Katharina (Catharina), beide Bürger von Münnerstadt (Munerstat), verkaufen der Schwester Grete (Gretten) von Gottfried von Schletten alle guten Lehen und Eigentümer, die sie im Dorf und auf den Feldern von Rannungen (Ranningen) haben laut einer langen und spezifizierten Verschreibung für 830 Pfund Haller und ein sechstel des Zehnts.
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg das Amt Burgebrach (ambt Burgebrach) für 1.400 Pfund Heller auf Widerkauf. Das Kloster Ebrach (closters zu Ebrach) wird von Bamberg für 1.400 Pfund Heller versetzt und der Bürger von Bamberg soll dieses für 300 Pfund Heller auslösen. Sollte dies nicht geschehen, sollen die 1.700 Pfund Heller sobald der Widerkauf getätigt wird abgehen und an die 1.400 Pfund Heller aufgeschlagen werden.
Die Herren Konrad und Gottfried von Brauneck (Conrad vnd Gotfrid hern von Brauneck) geben die Festung Reichelsburg (vesten Raigelberg) sowie die Dörfer Baldersheim (Baldersheim), Bieberehren (Biberen), Burgerroth (Burgerod) und Buch (buch das weiler) samt deren Vogteien, Zenten und Zugehörigen an das Stift Bamberg und erhalten diese als Lehen, allerdings ohne Mannlehen. Die Lehen des Stifts Bamberg welche aufgrund fehlender Nachkommen heimgefallen und ledig geworden waren, verwechselt der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn mit der Festung und den Gütern. Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält daher das Dorf Burgebrach (Burgebrach) samt Zent, Gericht, Behausungen und allem, was sonst dazugehört, ausgenommen des Kaufs, den der Würzburger Bischof selbst getätigt hat. Außerdem bleibt den Geistlichen, dem Abt und dem Konvent von Kloster Ebrach vorbehalten, dass ihre Angehörigen nicht zu dem Zent gehören. Dem Stift Würzburg werden zudem die Lehenshöfe, welche vom Stift Bamberg gehalten werden, übertragen. All dies ist mit Wissen und Willen der Domkapitel von Bamberg und Würzburg geschehen.
Die Lehnmänner des Stifts bekommen eine Reisgeld und rheinische Gulden für einen Feldzug ausgezahlt. Außerdem bekommen alle Männer, die gegen Boxberg (Boxberg) gezogen sind eine Entschädigung. Ebenfalls registriert ist, welche Dörfer, Stifte und Klöster dabei gedient haben.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt mir der Beweilligung seines Domkapitels dem Kloster Rebdorf (Rebdorff) vom Augstinerorden jährlich 108 Gulden auf das Kammergefälle auf Wiederlösung. Die 2700 Gulden die das Kloster Schwarzach (Schwartzach) zur Verzinsung hatte hat Bischof Konrad von Bibra beim Kauf des Zehnts von Dettelbach (dettelbach), Schwarzach (schwartzmann) und Bibergau (Bibergaw) auf sich genommen.