Pagus ist die lateinische Bezeichnung für ein Feld oder eine Gegend, so auch Vollkach (volckfelt) oder Heidenfeld (haidenfelt) genannt, die in die Chroniken von Kaiser Arnulf und Bischof Arn aufgenommen ist.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft mit der Zustimmung seiner Domkapitels die Güter, Gült, Zinsen, Rente, eigene Leute, den Bauhof und Zehnt von Rannungen (Ranningen) samt Äckern, Wiesen, Wäldern, Fischweiden und allen weiteren Zugehörungen an Ritter Johann von Boppen (hansen von Boppen) und seiner Frau sowie deren Erben für 1500 Pfund Heller Würzburger Währung auf Wiederkauf.
Bischof Johann von Egloffstein gestattet dem Abt Johann des Klosters Bildhausen (abt Johansen zu Bildhausen) und seinem Konvent, dass sie die Äcker und Grundstücke bei dem Kirchhof zu Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) bewirtschaften und bebauen dürfen. Diese werden im Tausch für andere Äcker und Grundstücke von den vorherigen Besitzern erworben. Durch den Tausch werden die Freiheiten und gewohnheitlichen Rechte auf beiden Grundstückskomplexen nicht verändert. Das Hochstift Würzburg behält sich seine Rechte vor.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Lorenz von Ostheim (Lorentzen von Ostheim) und seinen männlichen Erben auf das Burggut bei Bad Neustadt an der Saale (Neustat) und Salz (Saltzburg) gelegen 500 Gulden. Hiervon hat der Bischof jährlich 50 Gulden an Lorenz von Ostheim zu entrichten. Als der Bischof diesen Betrag nicht zahlen kann, beschlagnahmt er für die Gesamtsumme und das versetzte Burggut die Güter des aus Bad Neustadt an der Saale geflohenen Gottfried von Schweinfurt (Gotzen von Schweinfurts) nach geltendem Recht. So bekommt Lorenz von Ostheim das Haus, die Wiesen, die Äcker und den Weingarten mit Haus, welche zusammen 1000 Gulden wert sind, zu Mannlehen. Wenn Lorenz von Ostheim oder seine Nachkommen diese Güter verkaufen müssen, sollen sie andere Güter kaufen und diese zu Mannlehen bekommen.
Gottfried Schenk von Limpurg bekommt das Domkapitel zu Ansbach (onoltzbach) und den Weinzehnt des Markts Sommerhausen (Sumerhausen) mit allen Zu- und Eingehörungen des Dorfes und Äckern vom Hochstift zu Lehen. Dieser Besitz wird Johann von Leonrod (Hansen von lenrods) und Georg von Bibra (gebern von Biberen) als Vormündern übereignet, da es zuvor von beiden gekauft wurde.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt zur rechten Ehre ein Urteil am Hof Burgrheinfeld, der unter dem Zabelstein mit einem Schloss bebaut wurde. Das Urteil umfasst 31 Morgen Acker, 9 Morgen Wiesen, den Zent, Send und die Bedefreiheit. Dafür muss Burgrheinfeld dem Schloss Zabelstein (schloss Zabelstein) 9 Malter Korn, 8,5 Malter Hafer, 4 Metzen Eibenholz nach Hofmaß und ein Fastnachtshuhn geben. Sollten diese Güter gut verkauft werden, soll ein angemessener Handlohn bezahlt werden.
Der Schaftrieb verhält sich rechtlich folgendermaßen: Von Rüdern (Roderhaltze) über die Weingärten am Speierberg bis zum Kreuz beim Dorf gehören alle Äcker, bis auf das Kreuz, die auf der rechten Seite liegen denen von Berg (schrimpfen). Vom Kreuz bis zu einer Wiese derer von Berg, die Ronerin (Ronerin) genannt wird, gehört die linke Seite Andreas Weinman (Andressen weinman). Von der Ronerin geht der Baugrund derer von Berg bis nach Öttershausen (Ottershausen) und zur Höhe vor Volkach (volkach). Auf einem Feld derer von Berg steht ein großer Birnbaum der den Krausen (Crausen) gehört. Richtung Steinmühle (Stainhaim) unterhalb des Weingartens derer von Berg, hinter dem Schloss stehen drei große und ein kleiner Birnbaum. Von diesen Bäumen bis zum Speierberg sind fünf Äcker an den Weingärten derer von Berg gelegen. Einer dieser Äcker in der Nähe von Steinmühle gehört Bartholmes Scheiregs (bartholmes scheiregs).
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.
Das Stift Öhringen (Stifft Oringaw) trifft eine Abmachung mit Bewilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt als Ordinariat und den Grafen von Hohenlohe (Grauen von Hoenlohe) als Schutzherren und Vögten darüber, dass Hieronymus und Wolf von Vellberg (Heronymussen vnd Wolffen von Velberg) ein Drittel vom Groß- und Kleinzehnt zu Vellberg (Velberg), Bruchel (Bruch), Zimmern (Zimmern), Eschenau (Eschenaw), Talheim (Talhaim), Sulzdorf (Sultzdorff), Hundsbach (Hurlebach), Jagstrot (Jagstrodt), Hohestadt (Höenstatt), Unterscheffach (Scheffach), Stadelhofen (Stadel), Altdorf (Altdorff), Schloss Stollburg (Stoke burg), Steinbach-Hallenberg (Stainheken), Neuberg (Newburg), Kleinaltdorf (Clain Aldorff), Großaltdorf (Grossen Aldorff), Ohausen (ohausen), Tüngental (Thungen thal), Hessental (hesenthal), Neubronn (Neunbron) und Kerleweck (Kendelwek) mit allen Zinsen, Gült, Wiesen und Äckern, dem Handlohn, dem Heuzehnt, den Gütern und Nutzungsrechten für 35 Gulden jährlich und die Zugehörungen zu Velberg für 700 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen bekommen.
Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt (Hans Zobell von vnd zu Gibelstat) hat mit der Ratifikation des Vertrags durch Bischof Friedrich von Wirsberg und das Domkapitel zu Würzburg seinen Teil vom Weinzehnt, welcher in Kleinochsenfurt und Sommerhausen (klein Ochsenfurther vnd Sommerhauser) liegt, und Zinsen über drei Haller, 1/2 Teil der Datz, fünf Fastnachts- und sechs Michelshühner, 1/4 vom Wein- und Getreidezehnt von Bergtheim bei Uffenheim (Berchthain bey Vffenhaim), zum Tausch angeboten. Das Gebiet des Weinzehnts reicht beginnend am weißen Kreuz in Sommerhausen bei dem Weingarten von Thomas Schmidt (Thomas Schmids), der zum Teil in den Grund des Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (hern von Onspach) reicht, und von Konrad Zeitlers (Conrath zeittler) Weinberg zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) bis zu den Steinrutschen von Georg von Thüngen (Jörg vom Tungen). Davon soll jährlich das Kehrmehl zu Neustadt an der Aisch (Newstatt an der Aich), 1/3 vom Groß- und Kleinzehnt zu Dittelbrunn (diffenthal), welches im Amt Bütthard (ampt Buthart) liegt, alle drei Ritterlehen sowie sein Hof bei Fuchsstadt (Fuchsstatt) und jährlich zweieinhalb Teile der Korngült an den Würzburger Ratsherren gegeben werden. Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt soll 800 Gulden an Zacharias Furder (herrn Zacharir Furderern, den Chorherren des Stifts Neumünster (Newen munster) und Besitzer der Pfarrei von Kleinochsenfurt, für den Wein- und Getreidezehnt zu Darstadt (darstatt) zusammen mit allen Eingehörungen und dem Gut zu Gostmannsdorf (Gostmanssdorffer) und Winterhausen (winter Hauser) und dem Acker der zur Pfarrei gehört und das Eigentum des Hochstifts im Tausch zahlen. Wenn Heinrich Zobel von und zu Giebelstadt dann den ertauschten Zehnt von Bischof Friedrich von Wirsberg zu Mannlehen bekommt, werden dafür die genannten drei Zehnte des Stiftes und die besprochenen Mannlehen der Pfarrei von Kleinochsenfurt zugeteilt und inkorporiert.