Der Orden der Barfüßer (Barfotten), sprich der Franziskaner, ist durch Prediger bei Fulda (Fuldt), Meiningen (Mainingen), Coburg (Coburgk), Heilbronn (hailpron) und Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk) aktiv. Die Augustiner (Augustiner) sind zu Mürsbach (Murstatt), Schmalkalden (Schmalkalden) undBad Windsheim (Windshaim) aktiv. Die Karmeliten sind zum Kloster Vogelsburg (Vogelsburg) und Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Sal) aktiv. Außerdem werden ihnen die Klöster St. Maximilian (S. Max), Frauenaurach (Frauen aurach), Frauenroth (zun Frauen zu Rottenburgk), St. Agnes (S. Agneten) und Heilbronn (Hailpron) zugeordnet. Die Wilhelmiten (Wilhelmiten) sind zu Wasungen (Wasungen), Rosenthal (Rosenthal), dem Stift Sindelfingen (Sant Sinderlershausen), im Kloster Marienknechte (Marienkrecht und zu Schalkau (Schalklohe) aktiv. Ihnen werden die Klöster Fulda (Fulda), St. Michael (S. Michel), Petersberg (Peterberg), Holzkirchen (Holtzkirchen), St. Bonifatius (Hunfelt), Roßdorf (Rossdorf) und Hersfeld (Hersfeldt) zugeordnet. Es folgt eine Aufzählung der Klausen: Stift Neumünster (Newmunster), Kloster St. Georg (S. Georgen), Kloster St. Burkhard (S. Bartholmes), Kloster St. Ulrich (S. Vlrich), Randersacker (Randersaker), Abersfeld (Apfueldt), Kindsberg (Kimberg), Allersberg (Alwnberg), Hirschfeld (Hochuold), Sulzfeld (Sultzfeld), Markelsheim (Markolshaim), Wachbach (Wachbach), Neunkirchen (Newenkirchen), Dörzbach (dortzbach), Geisfeld (gainsfeld), Urfeld (Vrfeldt), Kirchberg an der Jagst (Kirchbrikach), Schwarzach am Main (Statt Schwartzach), Windheim (Windhaim), Betzmannsdorf (Bethman bey Rottenburgk), Aue (Aw), Sundheim (Sunthaim bey Arnstain) und Mistlau (Mistelaw). Außerdem wird auf das Haus eines Franzosen zu Weidenmühle (Weldwirth ain frantzosen haus bey Wirtzburgk) verwiesen. Es folgt eine Aufzählung der Spitäler: Spital St. Dietrich (S. dietrich new), St. Johannis (S. Johans), Kitzingen (kitzingen), Karlstadt (carlstatt), Iphofen (Jphouen), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburgk), Bad Windsheim (Windshaim), Hallstadt (Hall), Heilbronn (Hailpron), Mellrichstadt (Monerstatt), Schweinfurt (Schweinfurth), Schleusingen (Schleusingen), Allersheim (Alellerstatt), Coburg (Coburgk), Schmalkalden (Schmalkalden), Bad Königshofen (Konigshouen), Seßlach (Seslach), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Dettelbach (dettelbach) und Geldersheim (Goltershaim).
Die Stadtordnung von Mellrichstadt findet sich in liber 1 contractuum Conradi. Sie beinhaltet Bestimmungen zum inneren und äußeren Rat, Bürgermeister, Bedemeister, versteuerbaren Gütern, Verpfändung, Strafen, Notsteuer, (Wadgeld), Geldstrafen, Leibgeding, Silberschild, Spitalmeister, Gotteshausmeister, Wagenmeister, Wucher, Ungeld, Reisrecht, Frondienste, Rathalten, Bierbrauen, Braumeister, Neustadtbau, Feldbau, Gräben, Rechnungen, Brot Wein, Nüssen, Gericht, Schulden, fremde Biersteuer, Gärten, Wissen und Weinbergen.
Dem Spital von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und seinen Vormunden soll die Zweiteilung nicht schaden. Ihnen stehen andere Rechte zu.
Michael von Seckendorf-Rinhofen (Michael von Seckendorff von Rinhofen) verkauft das Spital zu Neustadt an der Aisch (Newenstat an der aisch) an Bischof Johann von Brunn für 200 Rheinische Gulden auf Wiederlösung. Zudem ist dem Hochstift die Wiederlösung vorbehalten, wenn nach Michael keine lehenbare Erben folgen.
Georg Kämmermüller (Gotz Cemmermuller), ein Bürger zu Aub verkauft Herrn Philipp von Weinsberg (hern philipsen dem Eltern zu Weinsberg), eineinhalb Morgen, eine Unze und eineinhalb Gerten eigenen Acker, welcher hinter dem Reigelsberger Wald liegt, sowie einen weiteren Morgen Acker oder mehr, welcher ebenfalls hinter dem Wald und zwischen dem Spital in Aub gelegen ist, die den Zehnt an Baldersheim zahlen, aber ansonsten frei sind für 18,5 Gulden und 22 Kreuzer.
Die Gräfin Katharina von Königstein (Catharina greuin zu Konigstein), Tochter des Herrn Philipps von Weinberg (hern philipsen zue weinsberg des elteren), hat mit der Einwilligung ihres Gemahls Graf Eberhards von Königstein (Ebharts grafen zu Konigstein), das Schloss Reichelsburg (Raigelberg) an Bischof Konrad von Thüngen und dessen Stift verkauft. Zu dem Schloss gehören dabei noch: die dort befindlichen Wälder; die Stadt Aub (aw) mit allen obrigkeitlichen Nutzungen und Rechten sowie der Waldstätte und einem Flecken, auf welchem der Bau eines Schlosses verbehalten bleibt; die Rechte im Spital, nämlich die geistlichen und weltlichen Dienste und Pfründe zu einem halben Teil zu verleihen sowie die passende gantz; das Dorf Baldersheim (Baldersheim) samt großem und kleinem Zehnt, Wiesen und Feldern; Baugenod samt Rechten zum Altenberg (altenberg) und Zehnt in der Mark; die Dörfer Bieberehren (Biberen) und Krum (Kruma) mit ihren Begriffen; der Wald Klingen (Clingen); (danberrettersten); Stalldorf (Staldorff); Königshofen (Konigshofen) mit allen Zu- und Eingehörungen; Rechte, Gefälle und Nutzungen in (Leprichhausen), (Buchstenach), (Gukchsheum) und (Eutchausen) - nämlich Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Eigentum, weltliche Ritter, Zinslehen, Lehenstaten, Handlohn, Frevel, Briefe, Vogteien, zwingen, Bännen, Leuten, Gütern, Halsgerichte, Städtegeld, Burgzechen und -zinsen, Gülten, Renten, Dienste, Frondienste, Vogelsteuer, Dienstleute, Leibeigene mit ihren Hauptrechten, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Wäldern - insbesondere der Staldorfer Wald mit 2266 Morgen, Wildbänne, Jagden, Fischereien, Fischgewässer, Wasserläufe, Mühlen, Mühlstätten, Seen, Seestätten, Fischgruben, den See in Lipprichhauseb (Liprichhausen), zwei Seen in Langensteinach (Langensteinach), den See zu Freudenbach (Frewenbach), Schiffereien, Schaftriebe, Dispens für Weingülte in Frickenhausen (frickenhausen) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) auf Wiederkauf. Das alles wird dem Bischof verschrieben, das Land übergeben und sollte sich ein geistliches oder weltliches Recht oder Lehen in diesem Kauf befinden ist es in dem Kauf mitinbegriffen. Das Stift zahlt dafür 49,300 Gulden in Gold und bar. Die Originale, also die Quittungen und der Heisbrief, sind in der Lade Raigelberg registriert.
11. Die Adligen versäumen es, die Prälaten, Klöster, Spitäler, Pfarrer und Bürgerschaft in Erbschutz zu nehmen, worunter die Obrigkeit und der Gerichtszwang leiden.
Die bischöflichen Räte ordnen für die Dörfer Bastheim (Basthaim), Geckenheim (Gecknaw), Breitbach (Braitbach), (Rodiges), Reichenbach (Reichersbach), Schönau (Schonaw), Sondernau (Sonderman) und (Nidern Elske) an, dass sie für vier Jahre ihr Vieh nicht in das Waldstück führen dürfen, welches das Spital in Neuenstadt erworben hat.
Als im Schmalkaldischen Krieg bekannt wird, dass den Gesandten Kaiser Karls V. und ihren Begleitern durch den Panisbrief Unterhalt und Leibgeding zu gewähren ist, geht dieses Schreiben auch an die Klöster des Hochstifts Würzburg. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt befürchtet, dass dies zu einer großen Last für die Klöster wird. Um dies zu verhindern, lässt er ein Schreiben an alle Äbte, Pröbste und an das Spital schicken, in welchem er befiehlt, dass diese einen Brief mit der Bitte um Bestätigung an ihn oder seinen Rat oder die Bittsteller direkt zum Bischof oder seinem Rat schicken sollen, bevor sie jemanden aufnehmen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.